Ausbildung Betrieb wechseln, Fragen?
So habe jetzt bei der Stelle, bei der ich anfangen möchte Bewerbungsunterlagen etc hingeschickt und auch schon einen Anruf bekommen, das ich bald von ihnen höre wegen einem Vorstellungsgespräch. Meine Frage ist nur, wie, wann, was soll ich meinem jetzigen Betrieb sagen?
Bist Du noch in der Probezeit?
Nein
Bist du noch in der Probezeit?
Nein
4 Antworten
Nach Beendigung der Probezeit ist eine Kündigung aufgrund eines Betriebswechsels per Gesetz (§ 22 BBiG) nicht vorgesehen.
Heißt: Bevor Du einen neuen Vertrag bei dem neuen Unternehmen unterschreibst, musst Du dich mit dem jetzigen Betrieb auf eine Aufhebungsvereinbarung einigen, auf die Du keinen Rechtsanspruch hast.
Es besteht nur die Option, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn Du da nachweislich nichts lernst und nur als Aushilfskraft verwendet wirst. Da musst Du den Betrieb aber zuvor abmahnen.
Gute Frage...Ich denke, Du solltest das vorab mit dem Jobcenter klären.
Ich würde bis nach dem Gespräch warten.
Wenn's da nichts wird, hat der alte Betrieb da noch keinen "Wind" von bekommen.
Da wo ich aktuell arbeite, handelt es sich um eine geförderte Ausbildung. Daher habe ich mir die Frage gestellt, bevor ich überhaupt Wechsel, muss ich etwas mit dem Jobcenter oder Arbeitsamt abklären oder wie läuft das ab? Und muss ich, was die Kündigungsfrist anbelangt, irgendwas tun und wissen wann die ist? Denn kündigen tu ich in dem Sinne ja nicht
Ich bin aus der Probezeit raus
Dann kannst du ohnehin nur noch kuendigen, wenn du die Berufsausbildung ganz aufgeben oder wenn du eine neue Ausbildung in einem anderen Beruf beginnen moechtest. Der Kuendigungsgrund - also einer der beiden genannten - muss im Kuendigungsschreiben angegeben werden.
Eine Fortsetzung der begonnenen Ausbildung in einem anderen Betrieb ist nach einer Kuendigung deinerseits jedoch nicht mehr moeglich. Das ginge nur mit einem Aufhebungsvertrag und somit natuerlich nur, wenn dein aktueller Ausbildungsbetrieb auch damit einverstanden ist.
Also wäre es doch möglich? Mit einem Aufhebungsvertrag. Wie stehen da die Chancen? Ich habe mich immer vorbildlich benommen und mir nichts zuschulde kommen lassen andererseits brauchen sie jeden Arbeiter dort. Das ist sehr schwierig
Wenn der Ausbildungsbetrieb zustimmt, geht das. Du musst halt mit deinem Chef darueber reden, bevor du einen neuen Vertrag unterschreibst.
Wie die Chancen da bei dir bzw. in deinem Betrieb stehen, kann ich dir natuerlich nicht sagen. Ich kenne deinen Betrieb ja nicht und dich auch nicht.
Also gehe ich zuallererst zum Vorstellungsgespräch. Falls diese mich nehmen würden, unterschreibe ich noch nicht sofort, sondern Rede erst mit meinem Chef und falls es klappt, unterschreibe ich dann?
So kannst du es machen.
Solltest du noch minderjaehrig sein, muessen auch deine Eltern beide Vertraege unterschreiben.
Da wo ich aktuell arbeite, handelt es sich um eine geförderte Ausbildung. Daher habe ich mir die Frage gestellt, bevor ich überhaupt Wechsel, muss ich etwas mit dem Jobcenter oder Arbeitsamt abklären oder wie läuft das ab? Und muss ich, was die Kündigungsfrist anbelangt, irgendwas tun und wissen wann die ist? Denn kündigen tu ich in dem Sinne ja nicht
Du wartest EXAKT so Lange bis du einen Vertrag unterschrieben hast.
Aber nur wenn die Probezeit noch nicht abgelaufen ist! Sonst kann's naemlich maechtige Probleme geben.
Wollte ich sowieso noch dazu sagen, wenns in der selben Branche ist kann dein bisheriger Betrieb nach der PZ einfach Nein sagen. Du kannst zwar deine Ausbildung kündigen, es kann dir aber untersagt werden in einen Betrieb der selben Branche zu wechseln.
Wie? Die Probezeit ist um. Was heißt das jetzt, was muss ich machen
Dein chef müsste einem Betriebswechsel in einen Betrieb der selben Branche zustimmen.
Und wenn nicht? Kann ich nicht einfach kündigen und dann da den Vertrag unterschreiben ?
Die zulässige Möglichkeit der Kündigung des Ausbildungsverhältnisses wegen der tatsächlichen Aufgabe des Berufes (§ 22 Abs. 2 Nr. 2 BBiG) bedeutet allerdings nicht, dass Auszubildende damit immer unter dem Vorwand der Aufgabe des Berufes das Ausbildungsverhältnis wirksam kündigen können. Diese letztgenannte Möglichkeit sieht die Formulierung des § 22 Abs. 2 Nr. 2 BBiG nicht vor und schließt sie somit aus. Eine danach erklärte „Betriebswechselkündigung“ ist nach § 22 Abs. 2 Nr. 2 BBiG ist daher grundsätzlich nicht wirksam.
Die IHK behält sich in diesen Fällen vor, vor einer etwaigen Löschung des Ausbildungsvertrages im Zusammenhang mit einer „Betriebswechselkündigung“ nach § 22 Abs. 2 Nr. 2 BBiG, jeweils eine Einzelfallprüfung vorzunehmen.
Haben Auszubildende den Kündigungsgrund Berufswechsel nur vorgeschoben, um dieselbe Ausbildung in einem anderen Betrieb machen zu können, kann der bisherige Ausbildungsbetrieb unter Umständen Schadenersatz verlangen (§ 23 Abs. 1 BBiG).
Ja aber das hat doch auch Gründe. Versuchen kann man es ja
Deine Gründe sind solala. Hab sie unten gelesen. Wie wäre es wenn du deinen AG einfach um einen Aufhebungsvertrag bittest?
Naja wer würde nicht wechseln wollen, hätte er die Möglichkeit, mit diesen Arbeitsbedingungen und dem niedrigen Gehalt? Man muss bedenken, die Ausbildung geht mindestens 2, wenn nicht 3 Jahre. Aber stehen die Chancen gut, das so einer Unterschrieben wird? Mein Chef wird ja auch die Gründe wissen wollen, und dann? Wenn er die Gründe für nicht gerechtfertigt hält, kann er einfach nein sagen.
Mach den Mund auf. Mach deinem Chef klar dass es für dich so nicht geht, du seelisch darunter leidest und es für dich nicht weitergeht. Bitte ihn freundlich und höflich darum.
Habe halt bisschen Angst ihn quasi in den 'Rücken zu fallen' denn ich war immer cool mit ihm und habe so das Gefühl, das auch wenn sich das jetzt blöd anhört ich ihn im Stich lasse, weil nunmal viele andauernd krank sind etc. aber man muss ja auch an sich denken
Da wo ich aktuell arbeite, handelt es sich um eine geförderte Ausbildung. Daher habe ich mir die Frage gestellt, bevor ich überhaupt Wechsel, muss ich etwas mit dem Jobcenter oder Arbeitsamt abklären oder wie läuft das ab? Und muss ich, was die Kündigungsfrist anbelangt, irgendwas tun und wissen wann die ist? Denn kündigen tu ich in dem Sinne ja nicht
Da wo ich aktuell arbeite, handelt es sich um eine geförderte Ausbildung. Daher habe ich mir die Frage gestellt, bevor ich überhaupt Wechsel, muss ich etwas mit dem Jobcenter oder Arbeitsamt abklären oder wie läuft das ab?