Gut

Guten Tag,

ich kann hier nur eine Bewertung und Sicht meiner damaligen Lebensgefährtin wiedergeben.

Sie liebt diesen Beruf und hat nach Ihrer Ausbildung ein sicheres Anstellungsverhältnis, dazu kann und hat Sie sich weiterbilden lassen.( mehr Gehalt und Verantwortung)

Sie hat immer von dem Job geschwärmt und es mit Leidenschaft ausgelebt.

nun meine persönliche Meinung.

Dir sollte es egal sein was andere grundsätzlich meinen zu deinem Job! ( sollte natürlich Seriös und erlaubt sein)

Ein Job muss einem selbst gefallen und er sollte so sein das du mehr positives als negatives fühlst .Auch sollten die Begleiterscheinung so sein das du dich wohl fühlst.

Als Beispiel….

Ich habe den Kaufmann im Groß und Außenhandel gelernt, ein Studium zum Betriebswirt gemacht. Nach meiner Ausbildung bin ich zu einem großen Versicherer gegangen ( ich konnte nicht übernommen werden und ein Gehaltsangebot des Versicherers hat mich dann überzeugt.) ich war genau 1,5 Jahre da, und ich sag dir es war ein Fehler. ( nicht wegen den Menschen dort, sondern wegen der Arbeit) jetzt mache ich wieder etwas was mich erfüllt, ich verdiene okay …. Es passt.

Damit möchte ich dir sagen höre auf dich selbst und machen worauf du wirklich Lust hast.

vg

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Guten Tag,

ohne Zwischenprüfung, wirst du auch nicht an der Abschlussprüfung teilnehmen dürfen, ggf morgen einfach hin und versuchen, aber warum ist das keinem früher aufgefallen ?

vg

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Guten Tag,

über den U-Verlag kann man viele Prüfungen und Lernmaterialien bekommen,

solltest du in einem Unternehmen arbeiten welches Auszubildenden hat frag diese, oder einfach mal an einer Berufsschule anfragen.

vg

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Guten Tag,

auch eine 2 jährige Ausbildung kann verkürzt werden.

  • Regelausbildungszeit 3 ½ Jahre: Mindestausbildungszeit 2 ½ Jahre
  • Regelausbildungszeit 3 Jahre: Mindestausbildungszeit 2 Jahre
  • Regelausbildungszeit 2 Jahre: Mindestausbildungszeit 1 ½ Jahre

Laut Berufsbildungsgesetz, kurz BBiG, gibt es drei Möglichkeiten, wann eine Ausbildungsverkürzung beantragt werden kann: erstens wegen beruflicher Vorkenntnisse, zweitens wegen schulischer Vorbildung und drittens wegen überdurchschnittlicher Leistung.

Viel Erfolg!

vg

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Guten Tag,

Atomenergie ist wahrscheinlich das umstrittenste überhaupt.
Beispiel

Eu sagt Atomenergie ist saubere, neutrale Energie

Deutschland ( grüne) sagen weg mit der Atomenergie

Robert H. sagt wir hoffen das wir genug Atomenergie aus Frankreich bekommen.

In Europa werden immer mehr und mehr Atomkraftwerke gebaut.

Ich weis das ist jetzt alles nicht sauber ausgeführt, aber du siehst das kann zu einer tollen Präsentation und einer noch besseren Diskussion danach führen.

vg

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Hallo,

welche Klassenstufe besuchst du ?

aktuelle Themen gibt es immer wie Sand am mehr, man muss nur die Nadel im Heuhaufen finden. ( sorry dafür 😅)

also aktuell sind ja folgende Themen sehr präsent

  • Krieg in der Ukraine
  • Aufstand im Iran
  • Energiekrise
  • Inflation
  • der Putsch Versuch in Deutschland
  • Clans

es gibt aber auch viele Themen die aktuell sind und nicht bzw. weniger thematisch präsent sind.

  • Eu Schmiergeld
  • Bürgergeld
  • Entwicklung Deutschlands

Es gibt aber wie gesagt so viele Themen.

Meld dich gerne wenn du fragen hast.

Vg

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Guten Tag,

die Noten sind meiner Meinung nach wichtig zum bestehen der schriftlichen Prüfungen. Hast du gute Noten in der Schule, solltest du auch die schriftlichen Prüfungen mit links schaffen.

Um im Unternehmen etwas zu erreichen gehört Einsatz aber leider auch der Moment und der Nasenfaktor ( so ehrlich muss man sein )

Welchen Beruf erlernst du ?

Viel Erfolg weiterhin!!

Vg

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Guten Tag,

das ist kein Problem,

  • du lernst es on the Job
  • du lernst es in der Berufsschule ( Niveau ist hier übrigens nicht sehr hoch im Fach Englisch)

Wichtig ist das dir die Ausbildung Spaß machen sollte, der Rest kommt dann von alleine.

vg

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Hallo,

leider weis ich nicht wie die Betriebsvereinbarung ist bzgl. der Krankmeldung.( eigentlich aber egal, da du keine Abmahnungen erhalten hast )

Sofern euer Projektleiter dies auch bestätigen sollte. ( warum hat er die Information nicht weitergegeben?)

Dir sollte diesbezüglich also nix passieren.

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Hallo,

Kündigung durch Auszubildende

Auch Auszubildende können den Ausbildungsvertrag nach Ablauf der Probezeit nur noch aus wichtigen Grund kündigen. Hierfür gelten die selben strengen Maßstäben wie bei der Kündigung durch den Betrieb.

Verhaltensbedingte Kündigung der/des Auszubildenden 

Wenn der Ausbildungsbetrieb gegen seine Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag verstößt, können Auszubildende aus verhaltensbedingten Gründen kündigen. Aber auch der Azubi muss das zu missbilligende Verhalten in der Regel zunächst abmahnen. 

Nur bei schweren Vertragsverstößen kann eine Kündigung direkt ohne vorherige Abmahnung ausgesprochen werden. Dabei kommt es immer auf den konkreten Einzelfall an. Ein Austausch mit den Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater der IHK ist sinnvoll.

Gründe für eine verhaltensbedingte könnten zum Beispiel sein:

  • schlechte Ausbildung durch den Betrieb
  • Beleidigungen und Schläge
  • sexuelle Übergriffe
  • wiederholt verspätete Zahlung der Ausbildungsvergütung
  • wiederholte Nichtfreistellung zur Berufsschule oder notwendige überbetriebliche Ausbildung
  • wiederholt unerlaubte Überstunden
  • Verstoß gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz
  • Fehlen eines geeigneten Ausbilders
  • Betrieb wird die Ausbildungsbefugnis entzogen

Betriebsbedingte Kündigung des Auszubildenden 

Betriebliche Kündigungsgründe können zum Beispiel bei einem Betriebsübergang vorliegen oder wenn die Ausbildungsabteilung an einen anderen, weit entfernten Ort verlegt wird.

Eine Abmahnung durch den Azubi ist in diesen Fällen nicht notwendig.

Kündigung wegen Aufgabe der Ausbildung 

Nach der Probezeit kann der Auszubildende das Ausbildungsverhältnis gemäß § 22 Abs. 2 Nr. 2 BBiG mit einer Frist von vier Wochen kündigen, wenn er

  • die Berufsausbildung insgesamt aufgeben
  • oder eine Ausbildung in einem anderen Beruf machen will.

Auch diese Kündigung muss schriftlich und unter Angabe des Kündigungsgrundes erfolgen (§ 22 Abs. 3 BBiG).

Wenn ein Auszubildender denselben Beruf weiter erlernen will und lediglich den Betrieb wechseln, besteht diese besondere Kündigungsmöglichkeit nicht: Wenn der/die Auszubildende den Kündigungsgrund Berufswechsel nur vorgeschoben hat, um die gleiche Ausbildung in einem anderen Betrieb machen zu können, kann der bisherige Aus­bildungsbetrieb Schadenersatz verlangen (§ 23 Abs. 1 BBiG). In diesen Fällen kann ein Aufhebungsvertrag die bessere Lösung sein.

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Hallo,

natürlich kannst du bei dem LVM eine Ausbildung machen, hier gibt es auch verschiedene Ausbildungen. Wie ich auch aus eigener Erfahrung weis, ist die Ausbildung bei der LVM sehr gut und du wirst auch gut aufs Berufsleben vorbereitet. Nun stellt sich aber folgende Frage ?
willst du die Ausbildung bei der lvm selbst machen oder in einer Vertreter Agentur ?

Bei den Agenturen ist natürlich die Ausbildung etwas anders als in der Zentrale selbst.

vg

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Guten Tag,

natürlich darfst du das !

Aber beachte folgendes, sofern es sich um einen anderen Ausbildungsberuf handelt, darfst du danach in deinem jetzigen nicht mehr eine Ausbildung beginnen.( jedoch nur wenn du kündigst und nicht mehr in der Probezeit bist ) daher solltest du dann in diesem Fall einen Aufhebungsvertrag aufsetzen)

Warum möchtest du eine neue Ausbildung beginnen ? ( du musst nicht antworten)

liegt es am Beruf selbst ? oder liegt aktuell eine Verstimmung vor ? ( aktuelle Abteilung, eventuell Kollegen, oder sonstige interne Schwierigkeiten)

Denk immer dran dein Leben deine Entscheidung!!! ( positiv gemeint )

vg

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