Aus dem nichts?

3 Antworten

Guten Nachmittag kglflewpeoel,

es sieht so aus, als ob die Grafikkarte defekt sein könnte.

Hast du einen zweiten Monitor, den du am Rechner testen könntest?

Wenn das Problem auch mit einem anderen Monitor besteht, benötigst du eine neue Grafikkarte.


kglflewpeoel 
Beitragsersteller
 03.03.2025, 16:30

Mein zweiter Monitor läuft perfekt

usermod1000  03.03.2025, 16:34
@kglflewpeoel

Dann liegt es am Monitor.

In Deutschland beträgt die gesetzliche Gewährleistungspflicht für neue Monitore in der Regel zwei Jahre. Das bedeutet, dass der Verkäufer sicherstellen muss, dass der Monitor beim Kauf frei von Mängeln ist.

Wenn innerhalb dieser Zeit ein Defekt auftritt, hast du Anspruch auf Reparatur, Ersatz oder Rücktritt vom Kaufvertrag.

SirLucifer97  03.03.2025, 16:40
@usermod1000
Wenn innerhalb dieser Zeit ein Defekt auftritt, hast du Anspruch auf Reparatur, Ersatz oder Rücktritt vom Kaufvertrag.

Nö. Direkt einen Anspruch auf Rücktritt gibt's nicht.

usermod1000  03.03.2025, 16:44
@SirLucifer97

Ja, es gibt eine Regelung, wenn ich dem Händler zwei Mal die Chance zur Nachbesserung gegeben habe und er es versäumt hat.

In diesem Fall greift das gesetzliche Nachbesserungsrecht gemäß § 440 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Wenn die Nachbesserung zweimal fehlgeschlagen ist, kann ich gemäß § 437 Nr. 2 BGB vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.

usermod1000  03.03.2025, 16:45
@kglflewpeoel

Wenn du den Monitor im November letzten Jahres gekauft hast, dann fällt der Kauf noch innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von zwei Jahren in Deutschland. Das bedeutet, dass du immer noch Anspruch auf Gewährleistung hast und der Verkäufer bei einem Mangel zur Nachbesserung verpflichtet ist.

SirLucifer97  03.03.2025, 16:45
@kglflewpeoel

Dann biste im Gewährleistungszeitraum drinnen - also wende dich an den Amazon Support.

SirLucifer97  03.03.2025, 16:48
@usermod1000
Ja, es gibt eine Regelung, wenn ich dem Händler zwei Mal die Chance zur Nachbesserung gegeben habe und er es versäumt hat.

Korrekt. Das aber im gleichen Satz ohne Einschränkungen mit Reparatur bzw. Ersatzlieferung zu nennen ist schlicht irreführend und falsch. Zuerst hat man Anrecht auf Reparatur/Ersatzlieferung. Nicht mehr, nicht weniger.

Und erst in den von dir genannten Gründen hat man überhaupt ein Anrecht auf Rücktritt/Preisminderung.

usermod1000  03.03.2025, 17:01
@SirLucifer97

Ich habe es dazugeschrieben, weil du als Käufer sofortige Rechte hast, falls der Verkäufer die Nachbesserung verweigert.

Dazu gehören:

  • Rücktritt vom Kaufvertrag
  • Minderung des Kaufpreises
  • Schadensersatz
  • Ersatz vergeblicher Aufwendungen
SirLucifer97  03.03.2025, 17:01
@usermod1000

Den „falls“ Teil haste aber nicht genannt und somit war seine Aussage irreführend.

Anderes Kabel probieren (wenn HDMI dann sicherheitshalber das Kabel in beide Richtungen testen). Wenn das auch nix nützt - und da ein anderer Monitor an der GraKa funzt - wird wohl der Monitor hin sein. Passiert. So Dinger sind halt nicht für die Ewigkeit gebaut.


kglflewpeoel 
Beitragsersteller
 03.03.2025, 16:45

Der ist nicht mal ein halbes Jahr alt

Lmorg  03.03.2025, 18:07
@kglflewpeoel

Hast du eine andere Erklärung? Wenn ein anderer Monitor am gleichen Eingang funktioniert und der eigentliche auch mit einem anderen Kabel nicht will, dann kann es nur am Monitor liegen.

Hast du Garantie auf dem Ding? Dann würde ich das beim Hersteller ansprechen.

Ich machen so - Monitor machen so - Kaputt

Entweder Grafikkartenfehler oder der Bildschirm hat wirklich was, schließ mal nen anderen (Fernseher) an und kuck ob's noch da ist. Kuck nach deinen Treibern etc.


kglflewpeoel 
Beitragsersteller
 03.03.2025, 16:29

Mein zweiter Monitor läuft noch perfekt