Aufs Konzert mit Muttizettel regeln?

4 Antworten

Du selbst brauchst keinen Muttizettel. Deine vierzehnjaehrige Begleitung braucht aber einen, jedoch keine volljaehrige Begleitperson.

Hier die Regelungen des Veranstalters:

Bitte habt daher grundsätzlich eure Ausweise (Schüler- oder Personalausweis) mit dabei, damit wir am Einlass eine Alterskontrolle durchführen können. Dokumente ohne Geburtsdatum können wir nicht berücksichtigen.
Solltet ihr UNTER 16 sein, braucht ihr einen "Muttizettel". Den könnt ihr z.B. hier runterladen, ausfüllen und mitbringen: >> Download Muttizettel PDF << - dazu gehört IMMER eine Kopie/ ein Foto des Ausweises des Erziehungsberechtigten (EGAL, was Sie woanders lesen!), damit die Unterschrift abgeglichen werden kann.
Handschriftliche Zettel werden nur mit Ausweiskopie eines Elternteils berücksichtigt, auch hier, damit die Unterschrift abgeglichen werden kann.
Jugendlichen UNTER 14 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten über 18 Jahre das Konzert besuchen, dieser braucht ebenfalls ein Ticket. Nimmt euer Erziehungsberechtigter auch euren Freund/ Freundin mit rein, braucht er dafür den Muttizettel mit der Ausweiskopie der Eltern des Freundes/ der Freundin.

Du könntest mit 16 sogar ohne Muttizettel, wenn das Konzert bis 24 Uhr geht. Die 14 Jahre alte Person kann nicht deine Ersatzbegleitung sein, den diese braucht wiederum eine 18 Jahre alte Person dabei


DerCaveman  30.04.2025, 01:38

Ab 14 ist hier keine Begleitperson erforderlich.

DerCaveman  30.04.2025, 01:40
@Redekunst

Bei dem Tyler the Creator Konzert, das er besuchen will (2. Mai, Frankfurt, Festhalle).

DerCaveman  30.04.2025, 01:47
@Redekunst

Es geht hier um eine Konzertveranstaltung und nicht um eine Tanzveranstaltung. Fuer Konzertveranstaltungen gibt es aber gar keine gesetzlichen Altersbeschraenkungen.

Das steht uebrigens auch auf der von dir verlinkten Seite. Muss nur etwas nach unten scrollen.

Redekunst  30.04.2025, 01:48
@DerCaveman

Wenn du den Link anklickst und ließt würdest du sehen das Konzerte da mit drin stehen, sogar als erstes fett Gedruckt in der Überschrift

DerCaveman  30.04.2025, 01:53
@Redekunst

Das hier steht auf der von dir verlinkten Seite unter "Konzerte":

Konzerte
Für Konzerte in Konzerthallen, auf Open-Air-Bühnen oder Festivals sieht das Jugendschutzgesetz zwar keine ausdrücklichen Vorgaben vor, es gibt aber Vorschriften, die auch auf Musikkonzerte Anwendung finden: ...

Weiter geht es dann mit den allgemeinen Vorschriften zu Gaststaetten, Tabakwaren und Alkohol. Nichts mit Altersbeschraenkung oder Begleitperson.

Im Jugendschutzgesetz steht auch rein gar nichts zu Konzertveranstaltungen.

Es gelten die Regelungen des jeweiligen Veranstalters. Die des Veranstalters des betreffenden Konzerts hatte ich bereits in meiner Antwort zitiert und auch verlinkt. Ab 14 ist keine Begleitperson erforderlich, sehr wohl aber mit 14 und 15 ein Muttizettel.

DerCaveman  30.04.2025, 01:56
@Redekunst Nach unten scrollen!

Oben steht was zu Discotheken und Tanzveranstaltung. Der Teil zu den Konzerten kommt erst weiter unten. Die Ueberschrift gilt fuer beide Teile.

Redekunst  30.04.2025, 02:00
@DerCaveman

Genau und das steht das mit dem Personen, danke dann verstehen wir uns doch, dann habe ich ja Recht

DerCaveman  30.04.2025, 02:05
@Redekunst

Bei Tanzveranstaltungen, nicht aber auch bei Konzertveranstaltungen!

Himmel nochmal, lies dir halt die ganze Seite mit allen Erklaerungen mal genau durch. Und danach guckst du ins Jugendschutzgesetz, ob du da etwas zu Konzertveranstaltungen findest. Wirst du nicht!

Redekunst  30.04.2025, 02:05
@DerCaveman

Doch auch da, aber ich habe auch keine Lust mehr mit dir zu "diskutieren" du verdrehst ja eh immer alles

Redekunst  30.04.2025, 02:07
@DerCaveman

Nur mit du es wider für dich richtig drehst? Vergesse es, ich bin nicht dein Tanzbär

Redekunst  30.04.2025, 02:54
@DerCaveman

Das war nicht meine Aussage, ich sagte ich werde es dir nicht geben, da ich nicht dein Tanzbär bin, zudem willst du doch gar nicht lernen sondern nur Recht haben, also lasse ich dich in deiner Dummheit versauern

DerCaveman  30.04.2025, 02:55
@Redekunst

Klar doch. Du hast nix gefunden, willst es aber nicht zugeben. Verstehe.

Redekunst  30.04.2025, 04:28
@DerCaveman

Drehe es dir so wie du willst, hast du vorher ja auch so gemacht^^

DerCaveman  30.04.2025, 04:38
@Redekunst

Wenn man sich nicht die Muehe machen will, im Gesetz nachzuschlagen, reicht es auch voellig, den von dir verlinkten Artikel einschliesslich der darin enthaltenen Zusatzinfos zu lesen. Der ist naemlich ziemlich gut.

Nur muss man ihn dann auch verstehen. Eigentlich sollte das auch kein Problem sein. Fuer manche Menschen aber anscheinend doch. Dann ist das halt so.

mendrup  30.04.2025, 00:02

Und die brauchen alle Eltern, die in der Quersumme eine gerade Zahl unter 22 bilden.

Beim Muttizettel muss die Begleitung 18 oder älter sein.


DerCaveman  30.04.2025, 01:37

Bei dem betreffenden Konzert ist weder bei Sechzehnjaehrigen, noch bei Vierzehnjaehrigen eine Begleitung erforderlich.

diese Person ist 14 wie ist es da mit Einlass ist da ein Muttizettel auch gültig oder wie?

Nein.

Der Muttizettel ist immer nur in Verbindung mit einer volljährigen Begleitperson gültig. Also auch mit deiner 16jährigen Begleitung wärst du nicht reingekommen. Die Person muss auf dem Muttizettel draufstehen.

Denn der Muttizettel ist nur ein umgangssprachliches Synonym für die Erziehungsbeauftragung. Deine Eltern beauftragen also eine andere volljährige Person mit der Beaufsichtigung für dich.

Woher ich das weiß:Hobby – Besuche viele Konzerte in vielen Genres im Jahr