Aufbauseminar,wie lange geht das?

3 Antworten

Hallo felix

ich bin mal faul und kopiere einfach:-):

(1) Das Aufbauseminar ist in Gruppen mit mindestens sechs und höchstens zwölf Teilnehmern durchzuführen. Es besteht aus einem Kurs mit vier Sitzungen von jeweils 135 Minuten Dauer in einem Zeitraum von zwei bis vier Wochen; jedoch darf an einem Tag nicht mehr als eine Sitzung stattfinden. Zusätzlich ist zwischen der ersten und der zweiten Sitzung eine Fahrprobe durchzuführen, die der Beobachtung des Fahrverhaltens des Seminarteilnehmers dient. Die Fahrprobe soll in Gruppen mit drei Teilnehmern durchgeführt werden, wobei die reine Fahrzeit jedes Teilnehmers 30 Minuten nicht unterschreiten darf. Dabei ist ein Fahrzeug zu verwenden, das – mit Ausnahme der Anzahl der Türen – den Anforderungen des Abschnitts 2.2 der Anlage 7 entspricht. Jeder Teilnehmer an der Fahrprobe soll möglichst ein Fahrzeug der Klasse führen, mit dem vor allem die zur Anordnung der Teilnahme an dem Aufbauseminar führenden Verkehrszuwiderhandlungen begangen worden sind.

(2) In den Kursen sind die Verkehrszuwiderhandlungen, die bei den Teilnehmern zur Anordnung der Teilnahme an dem Aufbauseminar geführt haben, und die Ursachen dafür zu diskutieren und daraus ableitend allgemein die Probleme und Schwierigkeiten von Fahranfängern zu erörtern. Durch Gruppengespräche, Verhaltensbeobachtung in der Fahrprobe, Analyse problematischer Verkehrssituationen und durch weitere Informationsvermittlung soll ein sicheres und rücksichtsvolles Fahrverhalten erreicht werden. Dabei soll insbesondere die Einstellung zum Verhalten im Straßenverkehr geändert, das Risikobewusstsein gefördert und die Gefahrenerkennung verbessert werden.

(3) Für die Durchführung von Einzelseminaren nach § 2b Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes gelten die Absätze 1 und 2 mit der Maßgabe, dass die Gespräche in vier Sitzungen von jeweils 60 Minuten Dauer durchzuführen sind.

http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__35.html

Wie der Antitroll schrieb .. 4 x 135 Minuten Unterricht und eine 30 Min. Beobachtungsfahrt. Diese muss zwischen der ersten und zweiten Sitzung statt finden. Der Kurs muss mind. 2 Wochen dauern, darf höchstens 4 Wochen dauern. Gestartet kann erst werden, wenn mind. 6 (höchstens12) Personen angemeldet sind. Deswegen ist es ganz wichtig sich zeitig in einer FS anzumelden. Der Kurs läuft etwas anders als der normale Unterricht .. es gibt Arbeitshefte, Hausaufgaben .. jeder muss sich schon einbringen. Discounfälle, Gründe für Verkehrsdelikte etc werden gemeinsam besprochen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich arbeite seit über 20 Jahren im Büro einer Fahrschule

Vier Theorie-Sitzungen je 135 Minuten, und eine Beobachtungsfahrt von mindestens 30 Minuten.