Auf einmal Motorradschein? Oder Missverständnis mit neuem Führerschein?
Moin, ein Kollege von mir hat vor kurzem seinen C1 Führerschein bestanden. Vorher hatte er den Autoführerschein und die dementsprechenden eingeschlossenen Klassen.
Als er damals den Autoschein gemacht hat, hat er sich gleichzeitig für den Motorradführerschein angemeldet, aber keinerlei Prüfung/Fahrstunden absolviert.
Auf dem Führerschein, den er jetzt aufgrund des C1 Scheines neu bekommen hat, steht allerdings, dass er Klasse A besitzt.
Im Anhang sind die Bilder... Spinnen wir jetzt, oder war das einfach Glück!?
2 Antworten
- Die Schlüsselzahlen 79.03 --> nur dreirädrige Fahrzeuge und 79.04 --->nur dreirädrige Fahrzeuge mit Anhänger bis 750 kg grenzen allerdings die Möglichkeiten vom A stark ein ;-)
Auf einem Motorrad sollte er sich also nicht erwischen lassen.
Die Sache ist ganz einfach, er hatte vorher auch die Klasse B für PKW. Die Klasse B beinhaltete bisher auch die dreirädrigen Fahrzeuge wie z.B. Trikes usw, auch diese dreirädrigen Roller.
Seit 19. Jan. 2013 sind diese Fahrzeuge nicht mehr in der Klasse B enthalten, man braucht dafür einen Motorradschein, also eine Klasse A. Nun ist es aber so, dass der Kollege vorher mit Klasse 3 diese Fahrzeuge fahren durfte. Aufgrund der sog. Besitzstandswahrung kann man ihm das aber nicht wegnehmen. Bei Ausstellung des neuen Führerscheins musste man ihm also die Klasse A eintragen, die allerdings, da er nie Motorrad gemacht hat, nur für diese dreirädrigen Fahrzeuge gilt.
Frag mal nach, er hat mit Sicherheit hinter der Klasse A auch Schlüsselzahlen stehen, und zwar höchstwahrscheinlich 79.03 und 79.04. Diese bedeuten, dass die Klasse A nur eingetragen wurde gültig für dreirädrige Fahrzeuge. Motorräder dürfen damit nicht gefahren werden.
ja dort sind Schlüsselzahlen ;-) siehe Photo