Auf einmal Monitor kaputt?
Hi,
ich habe gestern ganz normal auf meinem Monitor mit meinem magenta tv Stick Fernsehen geguckt, dann hat es auf einmal „knack“ gemacht und es war das hier zu sehen.
Diesen habe ich glaube ich am 6.1.24 gekauft kann ich den noch zurückgeben den auf Google steht das Samsung 2 Jahre Garantie hat
2 Antworten
Definitiv ein Panelriss. Kein typischer Verschleißschaden.
Du hast 2 Jahre Gewährleistung, entweder über den Händler oder den Hersteller. Kontaktiere also einen von beiden. Der Händler wird den vermutlich auch nur für die GWL Prüfung erstmal an den Hersteller senden.
Sollte der Hersteller der Meinung sein, dass hier ein Fabrikationsfehler vorlag, bekommst du den kostenlos ersetzt oder einen neuen (gleiches Modell oder besseres Modell).
Sollte der Hersteller der Meinung sein, dass das ein Schaden ist der durch unsachgemäße Behandlung (Stoß, äußerer Einfluss) entstanden ist, kann es sein, dass er die kostenlose GWL ablehnt und dir einen Kostenvoranschlag für die Reparatur macht. Dann kannst du entscheiden was dir lieber ist.
Kannst in jede Mediamarkt-Filiale, sogar glaub Saturn, die haben eine interne Abmachung bei GWL so wie ich das mal gehört habe und auf der Webseite gelesen hatte wo sie das beworben haben.
Ob dir der Händler ein Ersatzgerät solange gibt, ist reine Kulanz. Daher freundlich nachfragen. Da du bereits nicht mehr in der Beweispflicht des Händlers bist (erste 6 Monate) kann es sein, dass die das eher nicht machen und nur die GWL Abwicklung für dich durchführen.
Hier habe ich bei Mediamarkt aber schon unterschiedliche Vorgehensweisen gehört. Manchmal geben Sie Ersatzgeräte, manchmal nicht. Auf Grund des Schadens und der Zeit würde ich aber nur eiine 30% Chance einräumen, dass sie dir einen Monitor einfach so mitgeben. Müssen tun sie es nicht. Falls sie sich weigern, frag mal nach einem Leihgerät gegen einen kleinen Preis (bspw. einem Vorführgerät). Eine andere Alternative wäre in so Seiten wie Sperrmüll zu schauen ob jemand in deiner nähe nen Monitor verschenkt, damit du wenigstens solange einen hast.
Garantie auf was? Ich glaub kaum das die dir Garantie geben, auf zb Sturz Schäden. Also schau mal was Samsung da genau in den Garantie Bestimmungen stehen hat.
Was du in jedem Fall hast, ist die gesetzliche Gewährleistung. Allerdings stehst du nun in der Beweispflicht (Beweislastumkehr 12 Monate nach dem Kauf) -> du musst beweisen das das Gerät den Fehler bereits seit dem Kauf hatte. Also quasi unmöglich.
Vlt wird was auf Kulanz gemacht, aber heutzutage eher weniger der Fall.
Naja versuchen kannst es aber natürlich beim Händler / Hersteller.
Lg
Die Beweislastumkehr ist erstmal völlig unerheblich für den Fall. Der Fragesteller hat ja auch nicht vor zu behaupten, dass das von Anfang an so war. Gewährleistung hat er ja trotzdem. Nicht mit der "Garantie" verwechseln, das sind zwei völlig unterschiedliche Dinge, die aber gerne mal vermischt werden.
Wenn du dem Fragesteller gefolgt bist in seiner Erklärung, hat hier kein Sturz stattgefunden (und im Zweifelsfall immer für den Angeklagten), der Schaden ist scheinbar im normalen Betrieb entstanden. Ob das durch einen Fabrikationsfehler war und durch die Hitze beim Betrieb des Panels durch interne Spannungen gerissen ist, muss der Hersteller ermessen sobald er das Gerät hat.
Ich hab auch nie gesagt, das der gefallen ist, sondern das die Garantie nicht alles abdeckt (zb Sturzschäden). Sollte das Panel per Garantie abgedeckt sein - schon mal gut. Steht aber in den Garantie Bestimmungen von Samsung, auf die ich verwiesen habe.
Ist es kein Garantie Fall gilt die gesetzliche Gewährleistung. Und da gilt, meines Wissens nach, nun mal spätestens nach 12 Monaten die Beweislastumkehr.
Mein 14 Monate alter Fernseher mit Panelschaden wurde damals auch abgelehnt. Allerdings kein Samsung Gerät gewesen
Ok, wenn das wirklich nur als Beispiel war mit dem Sturz, geh ich mit.
Die Gewährleistung gilt immer, mit oder ohne Garantie, und die Beweislastumkehr ist Teil der gesetzlichen Gewährleistung (nicht der Garantie). Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers (oder des Händlers die man manchmal zukaufen kann). Solange man sich also innerhalb der ersten 24 Monate befindet, muss ich mir nicht einmal die Mühe machen rauszufinden ob mein Gerät noch Garantie hat oder nicht. Es kann nur sein, dass mir die Garantie Sonderleistungen bietet die ich geltend machen kann, wie direkter Austausch/Ersatz. Von daher schon sinnvoll das zu prüfen.
Brauchst mir nicht zu erklären. Aber wenn einer mitliest ist das so schon mal korrekt mit Gewährleistung und Garantie.
(um zu verdeutlichen schreib ich auch gerne gesetzliche Gewährleistung - weil die nun mal Pflicht ist. Hatte ich auch so oben in der Antwort)
Also ich habe diesen bei Mediamarkt gekauft und dort fahre ich heute auch mal hin (selbe Finiale). Könnten die mir direkt ein Ersatz geben?