AU nicht bekommen?


10.09.2024, 19:13

Also hab meiner chefin gesagt ich war dort aber war nicht und jetzt hab ich halt das problem weil ich aus angst zu ihr gelogen hab und bin noch in der probezeit und sie ist halt sehr streng

5 Antworten

Das einzige, was dir jetzt bleibt, ist, reinen Tisch bei deiner Chefin zu machen, dein Fehlverhalten einzugestehen und ihr eine Lösung anzubieten.

Diese Lösung könnte zum Beispiel sein, dass du nachträglich einen deiner Urlaubstage für diesen Tag einsetzt, ja. Ebenso könntest du anbieten, dass du die Fehlzeiten an einem anderen Tag nacharbeitest. Auch eine Option wäre, dass du für diesen Tag keine Ausbildungsvergütung bekommst, also eine unbezahlte Freistellung draus wird.

Und dann kannst du nur hoffen, dass sie deine Ehrlichkeit, deine Bitte um Entschuldigung und einen deiner Lösungsvorschläge akzeptiert und nicht die Möglichkeit nutzt, dich während der Probezeit ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Genau deshalb ist es auch so wichtig, dass du das ehrlich und aufrichtig einsiehst, zugibst und bereust - weil genau das dann auch vermittelt, dass du diesen Fehler nie wieder machen wirst und somit dieses Problem in der weiteren Ausbildung nicht mehr auftreten wird.


Familiengerd  10.09.2024, 20:33

Zunächst wäre ja einmal zu klären, was tatsächlich gilt.

Wenn nichts im Vertrag steht und der Arbeitgeber nicht vorher (!) Anderes verlangt hat, muss eine Bescheinigung erst vorgelegt werden, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Tage dauert.

Aber für einen jungen Auszubildenden in der Probezeit ist das natürlich eine "blöde" Situation.

kdbendlendns 
Beitragsersteller
 10.09.2024, 19:23

Es tut mir im nachhinein ja auch extrem leid nur ich war halt überfordert im dem moment weil im vertrag nicht davon steht und ich wie gesagt erst aus der schule bin

Sofern es keine anderen betrieblichen Vereinbarungen gibt, brauchst du eine AU erst ab dem 3. Krankentag. Sofern du also noch krank bist, gehst du morgen zum Arzt.

Wenn du eine Krankschreibung ab dem ersten Tag benötigst, dann hätte euch die Chefin das vorab mitteilen müssen.

Sollte es nur ein Tag gewesen sein, dann sagst du deiner Chefin, das du beim nächsten mal gleich zum Arzt gehst und bittest sie, das diesmal so hin zu nehmen.


Familiengerd  10.09.2024, 20:27
erst ab dem 3. Krankentag

Um genau zu sein: ab dem 4. Tag, wenn die Arbeitsunfähigkeit also länger als 3 Tage dauert.

... so die abdingbare gesetzliche Norm.

Vorab stellt sich mir die Frage was steht im Auszubildendenvertrag hinsichtlich Krankmeldung? Gilt dort eindeutig als vereinbart, dass Du bereits ab dem 1. Tag einer Erkrankung eine ärztliche AU-Bescheinigung vorzulegen hast. Wenn das dort nicht dokumentiert ist, gilt die allgemeine Regel des Arbeitsrechts, dass Du erst am 4. Tag einer Erkrankung eine ärztliche Bescheinigung vorlegen musst.

nun ist meine frage kann ich den tag als urlaubstag abrechnen lassen?

Spiele Deinem Ausbildungsbetrieb gegenüber bitte - ehrlich - mit offenen Karten, sage, dass Du aus Unwissenheit nicht beim Arzt warst und folgend aus Angst gelogen hast - und dann bitte darum, Dir diesen Krankheitstag als Urlaubstag abzurechnen. Mehr bleibt Dir nicht übrig.


kdbendlendns 
Beitragsersteller
 10.09.2024, 19:26

Hab im Vertrag nichts gefunden und gesagt wurde es mir auch nicht

Naja Urlaub muss ja eig vorher erstmal genehmigt werden.

Und vielleicht liest du dir mal den Ausbildungsvertrag durch. Da steht drinne wenn du ein Attest brauchst, wie kann man dann sagen das man es nicht weiß?

Macht so absolut keinen guten Eindruck...


kdbendlendns 
Beitragsersteller
 10.09.2024, 19:17

ja weil die die dafür zuständig sind es mir nicht gesagt haben und ich bin erst seit einem monat aus der schule raus bin halt noch keine 18

PlePra  10.09.2024, 19:18
@kdbendlendns

Es steht in dem Ausbildungsvertrag. Selbst in der Schule brauch man eine Krankmeldung...

Familiengerd  10.09.2024, 20:29
@PlePra
Da steht drinne wenn du ein Attest brauchst

Woher willst Du das wissen?

Wenn nichts im Vertrag steht und der Arbeitgeber nicht vorher (!) Anderes verlangt hat, muss eine Bescheinigung erst vorgelegt werden, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Tage dauert.