Attestpflicht von lehrer veröffentlicht?

2 Antworten

Ich sehe kein Problem damit das anderen zu sagen, daran ist ja nichts schlimm.


Dinkellotta 
Beitragsersteller
 28.03.2025, 14:35

Fällt das nicht unter datenschutz. Es wird ja auch meistens dann angenommen das ich geschwänz habe .Die Schule weiß aber das ich krank war und ich habe auch öfter schon so ein Attest gebracht

Jurafuchs  28.03.2025, 14:43
@Dinkellotta

Im Gegenteil durch die Attest Pflicht weiß man ja eben das du nicht schwänzt.

Dinkellotta 
Beitragsersteller
 28.03.2025, 14:44
@Jurafuchs

Aber es macht ja für mittschüler den Anschein das ich vorher geschwänzt habe

Offenbar hast du ja zugestimmt.

Also lerne daraus: wenn du etwas nicht verstehst dann frage nach oder erbitte dir Bedenkzeit bevor du dich entscheidest.

Aber sag nicht ja, wenn du nicht weißt worum es geht!