Assozialer nachbar?

7 Antworten

Sorry Josef, aber damit hast du dir keinen Gefallen getan.

es KANN sein, dass je nach dem wie die Schlägerei gelaufen ist, das Ganze unter Notwehr fällt. das würde aber WENN es zu einer Anzeige kommt, das Gericht entspsrechend klären müssen.

an sonsten ist jemanden umnieten einfach eine Körperverletzung, vielleicht sogar eine schwere. das hängt nicht nur davon ab, wie schwer er verletzt ist, sondern vor Allem auch davon, wie du zugehauen hast.

Du solltest den "netten" Nachbarn auf jeden Fall wegen Beleidigung anzeigen. das dürfte behilflich sein, wenn es um die Aufarbeitung des Falles geht.

lg, Nicki

Du kannst auf jeden Fall mit einer Anzeige wegen Körperverletzung laut § 223 StGB.

Dein Enkelsohn kann aber genauso gut eine Anzeige wegen Beleidigung laut § 185 StGB erstatten.

Allerdings kann ich natürlich nicht aus der Ferne sagen, was das für Konsequenzen haben werden. Ich kann ja nicht beurteilen ob du nicht angefangen hast. Daher kannst auch du eine Anzeige kriegen.

Meine Meinung: Falls ihr euch nochmal seht: Lieber keine Gewalt.

Wird wohl auf Körperverletzung herauslaufen.

Du hättest alles tun können, ausser Gewalt anzuwenden. Ich hätte es wahrscheinlich in meiner Empörung genauso gemacht und ihm eins auf die Glocke gegeben, aber das ist nun mal Körperverletzung. Wenn's blöd läuft, musst du mit einer Anzeige rechnen

Hacker48  17.06.2022, 18:05

Wer sagt, dass er angefangen hat? Davon abgesehen, dass - grundsätzlich - auch Beleidigungen notwehrfähig sind...

0
Dunnyrider  17.06.2022, 19:17
@Hacker48

Wenn es Notwehr war, dann ist er nicht zu belangen. Aber das muss er hieb und stichfest beweisen. Eine Beleidigen reicht für eine Tätlichkeit nicht aus.

1
Hacker48  17.06.2022, 19:19
@Dunnyrider

Andersrum wird ein Schuh daraus. 😉

Und doch, auch Beleidigungen können für eine Tätlichkeit ausreichen.

0

Kommt drauf an, ob er zur Polizei geht. Es wäre vielleicht klug, ihn wegen Beleidigung und tätlichen Angriffs anzuzeigen. Hast ihn halt bei der Abwehr gut erwischt…😉

Wer zuerst bei der Polizei ist hat meist die besseren Karten, denn da geht das Opfer hin, nicht der Täter.