Was bedeutet einklagbar?
Ich muss einen Vortrag über die Weimarer Verfassung halten und bin dabei über das Wort "einklagbar" gestoßen. Ich habe zwar schon gegoogelt, habe aber keine gute Erklärung gefunden. Könnt ihr mir helfen? Danke im Voraus :)
2 Antworten
Wenn es um die Weimarer Verfassung und den Begriff "einklagbar" geht, dann geht es vermutlich um die Grundrechte.
In der Weimarer Verfassung waren zwar Grundrechte drin, dies waren jedoch letztlich nur Ideen und gute Vorsätze, hatten aber keine rechtlichen Folgen.
Die heutigen Grundrechte sind einklagbar, d.h. wenn Du Dich in einem Grundrecht verletzt siehst, dann gibt es einen Rechtsweg auf welchem Du die Verletzung überprüfen lassen kannst.
Einklagbar = gerichtlich durchsetzbar
Der Staat garantiert dir dieses Recht und ist bereit notfalls mit Zwang dafür zu sorgen.
So gut ist die Antwort letztlich nicht. Es gibt nämlich durchaus nicht einklagbare Rechte. So gibt es im Prinzip das Recht auf Arbeit, das aber eben gerade nicht einklagbar ist. Auch für Behinderte gibt es etliche nicht einklagbare Rechte.
Der letzte Satz hat ein "und" drin, also werden beide Bedingungen verlangt.
Damit ist dein Gegenbeispiel keines ...
Danke für die schnelle und gute Antwort! ^^