Arglistige Täuschung?

4 Antworten

Die Beschreibung des Fahrzeugs war mangelhaft, sodass eine falsche Beschaffenheit versprochen wurde.

Dies verjährt nach 2 Jahren. Ob eine Gewährleistung vereinbart wurde oder nicht, spielt keine Rolle dafür.

War die Täuschung vorsätzlich und nicht bloß fahrlässig, sind es 3 Jahre Frist.

Sicher, dass es sich um einen reparierten Unfallschaden handelt?

Stoßdämpfer verschleißen auch und Nachlackierungen können auch aus kosmetischen Gründen vorgenommen worden sein.


Msl27 
Beitragsersteller
 19.06.2025, 12:41

Ja ich habe die Rechnung erhalten

Unfallfrei / Vorschaden und eine Neu / Nachlackierung, Scheinwerfern oder dem Fahrwerk sind etwas anderes,können durch andere Ursachen als einen Unfall entstanden sein.

Im Zweifel bräuchtest Du ein Gutachten und die genaue Formulierung in Deinem Kaufvertrag um zu einer juristischen Bewertung zu kommen.

Ein Anstoß am Stossdämpfer ,wenn der Scheinwerfer mit ausgetauscht wurde ,

kann als Unfall gelten ,aber auch eine Bagatelle sein.Das ist leider nicht so eindeutig.

Das fahrzeug war doch repariert worden bevorn Du es gekauft hat. Die Versicherungsgescllschaften haben eine Datenbank, wo häufig Vorschäden vermerkt sind. WAS steht da drin?