Arglistige Täuschung?
Vor 1,5 Jahren habe ich ein Auto gekauft. Im Kaufvertrag steht unter Vorschaden nichts drinnen. Nun 1,5 Jahre nach dem Kauf kommt raus, dass das Auto einen Schaden hatte von 3000 Euro Reparatur (Stoßdämpfer, Licht, Lackierung usw. alles dabei) das Autohaus meinte es war zu diesem Zeitpunkt nicht im System verrechnet und somit haben sie daran nicht gedacht.
Im Endeffekt wurde mir also ein Unfallwagen als unfallfrei verkauft, oder? Wie sind hier meine Rechte? Ich möchte Das Auto natürlich nicht zurückgeben, denn dadurch, dass mir vor kurzem erst ein LWK in das Auto gefahren ist, ist nun der Wert natürlich noch geringer. Alles kam erst dadurch raus.
4 Antworten
Die Beschreibung des Fahrzeugs war mangelhaft, sodass eine falsche Beschaffenheit versprochen wurde.
Dies verjährt nach 2 Jahren. Ob eine Gewährleistung vereinbart wurde oder nicht, spielt keine Rolle dafür.
War die Täuschung vorsätzlich und nicht bloß fahrlässig, sind es 3 Jahre Frist.
Sicher, dass es sich um einen reparierten Unfallschaden handelt?
Stoßdämpfer verschleißen auch und Nachlackierungen können auch aus kosmetischen Gründen vorgenommen worden sein.
Unfallfrei / Vorschaden und eine Neu / Nachlackierung, Scheinwerfern oder dem Fahrwerk sind etwas anderes,können durch andere Ursachen als einen Unfall entstanden sein.
Im Zweifel bräuchtest Du ein Gutachten und die genaue Formulierung in Deinem Kaufvertrag um zu einer juristischen Bewertung zu kommen.
Ein Anstoß am Stossdämpfer ,wenn der Scheinwerfer mit ausgetauscht wurde ,
kann als Unfall gelten ,aber auch eine Bagatelle sein.Das ist leider nicht so eindeutig.
Das fahrzeug war doch repariert worden bevorn Du es gekauft hat. Die Versicherungsgescllschaften haben eine Datenbank, wo häufig Vorschäden vermerkt sind. WAS steht da drin?
Ja ich habe die Rechnung erhalten