Architekt, arbeitszeiten?

3 Antworten

Kann man doch so nicht beantworten. Wenn es ein Angestellter ist, kommt es auf den Vertrag an, zwischen x-45 Std kann alles drin sein, je nach dem wie man sich einigt und was man unterschreibt. Und als selbstständiger muss man halt gucken wie lange man arbeitet, wie die Auftragslage so ist, denn nur wer arbeitet verdient Geld.

Ausserdem wird im Architekturbüro im allgemeinen auch von Angestellten erwartet, dass sie in besonders stressigen Zeiten mehr arbeiten, und dafür dann Zeitausgleich nehmen (das heißt keine extra Überstundenbezahlung).

Kommt auf die Firma drauf an. In der Regel aber wie die eines normalen Angestellten auch.

Bei Selbständigkeit sieht's allerdings anders aus.