Er ist der Chef und wenn er das sagt und verantworten kann, dass sein Azubi den Lohn aller Mitarbeiter machen kann, dann ist das so. Es gibt kein Gesetz das so etwas verbietet, fraglich ist halt welche Art der Ausbildung Du machst, und ob das Erstellen von Lohn mit in die Ausbildung bzw. in das spätere Arbeitsfeld gehört.
Ich weiß schon, dass eine Kündigung schriftlich zu erfolgen hat. Die Frage geht eher darum, ob es "fair" ist. Bisher musste ich nur 1 mal kündigen und war persönlich beim Chef mit der Kündigung in der Hand.
Wer hat denn Schluss gemacht? Und warum sollte sie Dich strafen wollen?
Der Lüfter scheint keine Luft zu bekommen...solltest gucken dass der Laptop ordentlich steht, also nicht auf dem Sofa zb, weil er keinen Luft bekommt.
Es gibt eine Krankenversicherungspflicht in Deutschland, daher ist es schon ein Problem. Du solltest Dich beim Amt melden, damit Du irgendwie darüber eine Krankenversicherung bekommst....mit den 400€ wirst Du wohl kaum überleben können.
Man zahlt die Versicherung immer im Voraus, daher ist der zum 1.1.2013 nicht mehr fällig, wenn Du bis zum 30.11. zum 31.12.12 kündigst.
Du brauchst keine Angst haben. Erst mal wird sie nur ein Gespräch mit Dir führen, Dinge fragen etc. Du brauchst Dir wirklich keine Sorgen machen, sie wird Dich schon leiten.
??? Du bist erwachsen und solltest Dein Leben selber in die Hand nehmen dürfen. Du verdienst ordentliches Geld und solltest es auch für Dich ausgeben, sparen etc. dürfen. Wie kommen sie denn an Dein Geld? Du musst doch ein eigenes Konto haben....Zieh aus, such Dir eine Wohnung, leb Dein Leben. Wenn Deine Eltern finanzielle Untersützung benötigen kannst Du Dir ja überlegen ob Du ihnen etwas abgibst, aber ansonsten gehört es Dir!!! Unglaublich, dass Du Dich so ausnehmen lässt. Sollten sie den Kontakt abbrechen, ist das erst mal so...entweder sie kommen damit klar oder nicht, aber DU solltest Dich nicht ausnehmen lassen!
Ja! Du hast ja schliesslich die 2 Jahre Elternzeit beantragt, daher ist das auch bindend für Dich. Dein Arbeitgeber hat sich für diese Zeit um Eratz gekümmert, auch das ist sein gutes Recht, weil Du ja nicht zur Verfügung stehst. Er muss Dir lediglich nach der Elternzeit Deinen Arbeitsplatz wieder zur Verfügung stellen, sofern Du ihn noch willst. Während der Elternzeit muss er Dich nicht beschäftigen.
Da Du das Arbeitsverhältnis so nicht beibehalten möchtest, musst Du es ganz normal per Kündigung beenden. Wie sich das mit dem Amt und der Sperre verhält müsstest Du dort einmal erfragen, da ich mir nicht sicher bin.
Nein, such Dir jemanden, der eines davon hat und frag ob er /sie Dir da aushilft. Anders geht es nicht.
Ein Exemplar für Deine Unterlagen, das andere zur Bank, damit die wissen dass Du abbuchen darfst. Per Bank /Lastschriftverfahren ziehst Du dann das Geld einfach ein.
Der Virus ist ansteckend, daher fahr auf keinen Fall zu ihr. Dann bleibt ihr leider nur das Klo....es muss alles raus. Auch wenn es ihr jetzt richitg schlecht damit geht, wird es heute abend aufhören, sie muss aber zum Arzt, so bald es geht, der Verordnet ihr dann was.
Umrechnungsfaktor ist 1,95583 DM = 1€
Ist grenzwertig, kommt auf Deinen Handlungskreis an und ob Dein Vorgesetzter es absichert.
Das hat was mit der SOKA-Bau zu tun, die übernehmen die Urlaubstage, daher wird Dein Freund Post von denen bekommen (oder anfordern) darin stehen seine Urlaubstage und evtl. die Möglichkeit zur Abgeltung. Er soll dort einfach mal anrufen und fragen.
Deine Ausbildung ist erst mit bestehen der Prüfung (mündliche Prüfung eingeschlossen) abgeschlossen, daher kannst Du vorher auch keinen neuen Job annehmen.
Ja, als Sonderausgaben, weil es sich um eigene Ausbildungskosten in einem nicht ausgeübten Beruf handelt.
offen und ehrlich, einfach gerade aus.
Natürlich kannst Du Deine Steuerrklärung 2011 noch einreichen. Die Frist 31.05.2012 ist zwar richtig, jedoch giltdas für "andere Einkünfte" (sprich Gewerbebetrieb, Selbstständigkeit etc.) normale Arbeitnehmer ist es nur bei Nachzahlungen so, aber da hätte das FA Dich bereits angeschrieben und Dir einen Termingesetz um das Geld zu bekommen. Man kann als normalo seine Steuererkläung bis zu 4 Jahre rückwirkend noch eineichen.