Arbeitsunfall als Erzieherin ja oder Nein?
Hallo, ich hoffe das mir jemand helfen kann. Ich Habe heut bei meiner Tätigkeit als Erzieherin einen Streit schlichten müssen und um weitere "Gewalt" zu verhindern musste ich ein Kind aus der Situation nehmen. Da dieser wütend war wehrte er sich natürlich und ich machte einen falschen Schritt oder eine falsche Bewegung und habe nun extreme Rückenschmerzen. Eine genaue Diagnose gibt es noch nicht aber ich werde definitiv einige Tage auf Arbeit ausfallen. Natürlich war ich direkt in der Notaufnahme wo mich meine Chefin hinfuhr. Nun sagt die Ärztin dort es sei kein Arbeitsunfall was ich nicht nachvollziehen kann. Denn ohne diese Ereignis wäre ich jetzt noch gesund. Vielleicht kann mir jemand helfen. Vielen Dank.
5 Antworten
Wenn es nicht als Arbeitsunfall über die Berufsgenossenschaften läuft, solltest du morgen deinen Hausarzt aufsuchen, damit er dich untersucht und ggf. krank schreibt. Du benötigst ja eine Diagnose, da du im anderen Fall notgedrungen zur Arbeit gehen müsstest. VG jj
Ich werde morgen zum D Arzt gehen so wie es die Ärztin im Krankenhaus zuerst sagte. Urplötzlich sagte sie dann naja eigentlich muss es keiner sein. Alles komisch und irgendwie völlig unverständlich. Meine Kolleginnen sagten alle typischer Arbeitsunfall und es gibt auch eine Zeugin die dies ebenfalls bestätigt.
Hoi.
Es könnte ein Arbeitsunfall sein, muss aber nicht.
"Eine Ursache im naturwissenschaftliche Sinne, die jedoch nach obigen Grundsätzen nicht rechtlich wesentlich ist, wird verschiedentlich als Gelegenheitsursache oder als Auslöser bezeichnet. Dies geschieht insbesondere dann, wenn bei dem Betreffenden eine äußere Einwirkung in Gestalt eines Unfallereignisses und eine bereits zuvor vorhandene Krankheitsanlage festgestellt werden. Sowohl die äußere Einwirkung als auch die Krankheitsanlage als innere Ursache sind in Bezug auf den anschließend eingetretenen Körperschaden Ursachen im naturwissenschaftlichen Sinne.
Rz. 20
Praxis-Beispiel
Der Riss der Achillessehne kann auf die Degeneration der Sehne und/oder auf eine plötzliche Kraftanstrengung bei der versicherten Tätigkeit zurückzuführen sein.
Die Hirnblutung und die darauf zurückzuführenden Folgeschäden können ihre Ursache in einer plötzlichen Kraftanstrengung und/oder dem Platzen eines Aneurysmas (Gefäßerweiterung eines Blutgefäßes) haben.
Rz. 21
In solchen Fällen ist nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil v. 9.5.2006, B 2 U 1/05 R, SozR 4-2700 § 8 Nr. 17 = NZS 2007 S. 212; Urteil v. 12.4.2005, B 2 U 27/04 R, BSGE 94 S. 269 = NZS 2006 S. 214; Urteil v. 27.10.1987, 2 RU 35/87, BSGE 62 S. 220 = SGb 1988 S. 340) darauf abzustellen, ob die Krankheitsanlage so leicht ansprechbar war, dass die Auslösung akuter Erscheinungen aus ihr nicht besonderer, in ihrer Art unersetzlicher äußerer Einwirkungen bedurfte, sondern dass jedes andere alltäglich vorkommende Ereignis zu derselben Zeit die Folgeerscheinung ausgelöst hätte. Dies bedeutet, dass im Rahmen der wertenden Betrachtung ein – in Wirklichkeit nicht stattgefundenes – alltägliches Ereignis in die Überlegungen einbezogen wird. Das bedeutet aber nicht, dass das Unfallereignis selbst von alltäglicher Art gewesen sein müsste. Das Unfallereignis kann durchaus außerordentlich gravierend gewesen sein. Entscheidend ist die "Ansprechbarkeit" der Krankheitsanlage durch ein alltägliches Austauschereignis. Dies wird oftmals missverstanden.
Rz. 22
Praxis-Beispiel
War die Achillessehne so stark degeneriert, dass sie in naher Zukunft genauso gut beim normalen Gehen hätte reißen können?
Hätte das Aneurysma bei einer alltäglichen Kraftanstrengung (z. B. beim Anheben einer Aktentasche, eines Getränkekastens) oder gar im Schlaf reißen und zu der Blutung führen können?
Wenn diese Fragen mit Ja beantwortet werden, handelt es sich bei dem Auslöser um eine rechtlich nicht wesentliche Gelegenheitsursache. Bedurfte es hingegen besonderer, in ihrer Art unersetzlicher äußerer Einwirkungen, um den Erstschaden herbeizuführen, und war das Unfallereignis eine solche Einwirkung, so ist es die rechtlich wesentliche Ursache."
Lange Rede, kurzer Sinn:
Ein normal gesunder Rücken hätte bei dieser Kraftanstregung keine Probleme gehabt - dann wäre das kein Arbeitsunfall gewesen.
Aber: das Kind wehrte sich bzw. zappelte, sodass die Belastung ungewöhnlich war(Verdrehung aufgrund "betrieblicher Umstände"?) - dann sollte es ein Arbeitsunfall sein.
Am Besten erst einmal die weiteren Ärzte Meinungen abwarten. Zur Not kann man immer noch gegen eine Ablehnung vorgehen.
Ciao Loki
Vielen Dank das hilft mir weiter 😊 Mein Rücken war bisher ok! Also erstmal abwarten und zum d Arzt gehen.
Unfall hängt wohl immer mit einer Verletzung zusammen.
ich hatte mal auf Arbeit etliche Kunststofffenster mehrere Etagen hochtragen müssen und hatte deshalb Probleme mit einem Knie.
Bin dann zum Durchgangsarzt und wollte das als "Arbeitsunfall" melden, doch er hat es nicht als Arbeitsunfall aufgenommen.
Hab mal eben gegoogelt:
Arbeitsunfall Definition: Es muss eine Einwirkung von außen vorliegen
Ein Herzinfarkt oder Kreislaufversagen während der Arbeit werden
normalerweise nicht als Arbeitsunfall anerkannt. Grundsätzlich gelten
innere Krankheitsvorgänge nicht als Arbeitsunfall
http://www.juraforum.de/lexikon/arbeitsunfall-definition
Und wenn im Rücken jetzt was kaputt ist? Ich hoffe natürlich nicht aber falls doch?
Bandscheibenabnutzung wäre eine Berufskrankheit, aber kein Arbeitsunfall.
Ein Wirbelbruch hingegen schon.
Gebrochen ist zum Glück nix worüber ich absolut glücklich bin.
Was ist aber mit Muskelriss oder anriss? Das steht zur Zeit noch im Raum.
Da kann nur der Durchgangsarzt (Unfallarzt), oder die Krankenkasse Auskunft geben.
Ok vielen lieben Dank für deine Antworten 😊 Ich warte mal ab was morgen dabei raus kommt und hoffe es erledigt sich von selbst weil nix weiter ist. Vielleicht nur ein gequetschter Nerv was definitiv schmerzhaft ist 😣
Falscher Schritt oder falsche Bewegung klingt nicht nach einem Unfall im Sinne des Gesetzes, egal warum diese Bewegung gemacht wurde. Was anderes wäre es, wenn das Kind dich z.B. versehentlich geschubst hätte, du hingefallen wärst und dich dabei verletzt hättest.
arbeiterkammer
Ok danke das hatte ich auch gefunden. Kinder zählen da wohl nicht als von außen? Ist ja dann schin herb. Da hat man als Erzieherin quasi nie nen Arbeitsunfall 😱