Arbeitsrecht/Vergütung?
Guten Abend,
ich bin seit einigen Jahren im dem selben Unternehmen tätig, in welchem monatlich und seit meinem Eintritt in das Unternehmen, folgende Lohnstruktur besteht. 100% Lohn, bestehend aus 85% Festlohn und 15% variabel, je nach Maschinenleistung im laufenden Monat. Seit einiger Zeit, wird die Unternehmensstruktur aber stark umgestaltet. Die Prioritäten Setzung verändert sich und somit auch die Anforderungen des Unternehmens an den Mitarbeiter. Nun zu meiner Frage, ist es rechtens, dass ein Unternehmen ohne jegliche Unterschrift (nach Vertragsabschluss), zusätzliche Bedingungen für die Erreichung der 15% festlegen darf? Hierbei spreche ich von komplett neuen Anforderungen, welche vorab nichts mit diesen 15% zu tun hatten. Ich persönlich, kann mir trotz dieser Klauseln im Vertrag nur schwer vorstellen, dass dies ohne weiteres umsetzbar ist.
danke für Ihre Antworten
2 Antworten
An dem Prozentsatz kann sich ohne beidseitige Unterschrift nichts ändern.
Was aber auf meines Erachtens sehr wackeligen Füßen steht, ist die Berechnungsgrundlage des Werklohn und der Parameter... Festlegung nach billigem Ermessen. Punkt 3 letzter Satz.
Also ja hier kann die Leitung auch neue Faktoren einführen sofern dies nicht noch zusätzlich in einer Betriebsvereinbarung festgeschrieben wurde oder an anderer Stelle im Vertrag steht.
Gibt es einen Betriebsrat? Falls nein, wäre vielleicht ein guter Zeitpunkt darüber nachzudenken.
Von was sprichst du nun von den ersten 15% oder den zweiten15%
Ja aber du hast ja 15% und dann weiter 15% bei Überfüllung auf die sich auch der Satz im zweiten Foto bezieht.
Es ist so, bei Übererfüllung der Ziele, ist ein Gesamtlohn von 115% möglich. Falls du das mit den zweiten 15% meinst. Mir geht es jetzt schlichtweg darum, ob ein Unternehmen die Anforderungen um seine regulären 15% um seinen Lohn (100%) zu erreichen, ändern und anpassen darf, wie es Ihm gerade am besten passt.
Wie gesagt das zweite Foto bezieht sich auf die Überfüllung
Dann bezieht sich meine Frage ausschließlich auf das erste Bild
15% (variabel Werklohn)