Arbeitsrecht zu wenig gezahlt?

3 Antworten

Wenn der Arbeitgeber dir tatsaechlich Lohn vorenthaelt, bleibt dir nichts anderes uebrig, als ihn zu verklagen. Dazu musst du aber wissen, dass in der ersten Instanz beim Arbeitsgericht kein Anwaltszwang besteht und dort jede Partei ihren eigenen Anwalt unabhaengig vom Ausgang des Verfahrens selbst bezahlen muss (also auch wenn sie gewonnen hat). Wahrscheinlich wirst du aber auch gar keinen Anwalt benoetigen.

Aber pruefe vorher noch einmal genau, ob da wirklich was fehlt und ob du die Abrechnung auch richtig verstanden hast.


snxke2001 
Beitragsersteller
 13.05.2025, 12:56

Es wurden laut Abrechnung nur 38.5 h gezahlt, anderes ist nicht vermerkt. Die letzten Abrechnung die stimmten waren ja nicht anders aufgebaut:) leider ist es kein Verständnis Fehler.

Vielen dank dann weiss ich den nächsten Schritt und informiere mich.

Dafür müsste man jetzt wissen, ob du tatsächlich nach Stunden bezahlt wirst - sprich, was der Vertrag in Bezug auf Lohn/Gehalt vorsieht.


snxke2001 
Beitragsersteller
 13.05.2025, 12:43

Es werden tatsächlich geleistete Stunden gezahlt, keine mindestens oder maximal Stundenangabe ist gegeben.

Geht es auch um denselben Abrechnungszeitraum? Lohnabrechnungen werden für Kalendermonate erstellt; wenn deine Tätigkeit sich über den Monatswechsel erstreckte, wird der Rest vermutlich Ende dieses Monats abgerechnet.


snxke2001 
Beitragsersteller
 13.05.2025, 12:54

Zeitraum ist vom 1 zum 30/31 eines Monats, dafür kommt der Lohn auch erst zum 15. Des Folgemonats