arbeitsamt staplerschein?

6 Antworten

Dir sollte ein Jobangebot von einem Arbeitgeber vorliegen, daß versichert Dich einzustellen wenn Du den Staplerschein hast. Je nach Sachbearbeiter bestehen die sogar auf einem Vertrag von x Monaten, damit sie den Schein finanzieren. Auf jeden Fall musst Du eine Stelle in Aussicht haben.

Bei der Erlangung des "Staplerscheins" handelt es sich nicht zwangsläufig um eine "Berufliche Weiterbildung" oder "Qualifizierung" im Sinne des SGB III.

Es handelt sich um eine "Ermessensentscheidung", dies bedeutet, die Erlangung des "Staplerscheins", des Berechtigungsscheins für Gabelstaplerfahrer, muss für Ihre berufliche (Wider-) Eingliederung notwendig sein oder die Chance hierauf entscheidend verbessern.

" In Abgrenzung zu § 46 SGB III können bei der Förderung aus dem VB die Kosten für Nachweise (z.B. Berechtigungsscheine, Zertifizierungen, Gesundheitsnachweise), die im Zusammenhang mit der beruflichen Eingliederung erforderlich sind, insoweit erstattet werden, als mit dem Erwerb des Nachweises keine Qualifizierung verbunden ist. "

I. Sie stellen einen

"Antrag auf Gewährung einer Förderung aus dem Vermittlungsbudget" gem. § 45 SGB III.

II. Auf diesem Antrag beantragen Sie die

"Erstattung der Kosten für den Berechtigungsschein zum Führen von Flurförderfahrzeugen / Gabelstaplern (Staplerschein)"

III. Als Begründung kann anerkannt werden:

"Ein gültiger Staplerschein (max. 1 Jahr alt) vergrößert die beruflichen Eingliederungschance, ist für die beabsichtigte Arbeitsaufnahme notwendig, oder es erweitern sich hierdurch die möglichen Tätigkeitsfelder für die zukünftige Arbeitsaufnahme (Lagerwesen, Logistikbranche, Speditionen, usw)"

Quelle: http://www.arbeitsvermittler-deutschland.de/seiten/gabelstapler_kostenuebernahme.htm

Tennant  01.03.2024, 16:06

Ich hätte dazu auch noch eine Frage.

Mein Mann ,seit kurzem arbeitslos,bekam das Angebot vom Arbeitsamt seinen Staplerschein ,zur besseren Wiedereingliederung, zu machen. Sein Termin dafür ist im April und der Antrag dazu wird bearbeitet. Nun bekam er in der Zwischenzeit , nach einer Bewerbung und einem Probetag , eine Zusage von einem Betrieb, aber mit der Bedingung das er den Staplerschein hat bzw.noch den Kurs absolviert.Wird das denn nun immernoch vom Arbeitsamt mit der Zusage gefördert und kann er noch die Weiterbildung dazu , gefördert vom Arbeitsamt annehmen? Ohne den Staplerschein kann er bei dem Betrieb leider nicht anfangen.

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Am besten die Zusage eines Arbeitgebers, der Dich vollzeit unbefristet einstellt, wenn Du den G-Fs hast. Am besten weiß es aber Dein Fall-Manager, der die Bezahlung bewilligen musst, bevor Du den FS machst.

skylord  27.05.2010, 22:56

Der Fallmanager hat eigenes Ermessen. Daher ist es wichtig, dass er Dir die Zusage für die Kostenübernahme vorher gibt. Das muss schriftlich sein, da mündliche Zusagen nicht rechtsverbindlich sind

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Ich glaub du mußt einen Beleg beim Amt vorweisen,das du nach Erhalt des Gabelstablerscheines auch Arbeit bekommst wo du den benötigst und brauchst.Sicher bin ich mir aber nicht.Erkundige dich zur Absicherung lieber bei deinen Ansprechpartner.

Du solltest eine Einstellungszusage vorlegen können.