Arbeitsamt anrufen?

3 Antworten

Du hast eine Mitwirkungspflicht, dazu gehört unter anderem auch, dass du eine Beschäftigungsaufnahme vor Beginn meldest und entsprechende Nachweise in Kopie erbringst.

Das ganze kann und sollte man schriftlich mit einer Veränderungsmitteilung machen, diese gibt es fürs ALG - 1 und ALG - 2 auch im Internet zum ausdrucken.

Sollte es sich um ALG - 1 handelt, dann musst du sicher mit einer Rückforderung rechnen, wenn du für den Monat Januar 2021 dein volles ALG - 1 bekommen solltest, denn ab Arbeitsbeginn bzw. laut Datum auf dem Arbeitsvertrag hast du keinen Anspruch mehr, wenn du in der Woche auf 15 oder mehr Arbeitsstunden kommst.

Beim ALG - 2 käme es auf den Zufluss ( Zuflussprinzip ) des ersten Einkommens, wie hoch das Brutto und Nettoeinkommen ist und was an ALG - 2 Leistungen gezahlt wurde an.

Wenn das erste Einkommen im Folgemonat aufs Konto käme, müsste von den Leistungen für Januar 2021 nichts zurückgezahlt werden.

Käme es aber noch im Januar, dann wird aus dem Bruttoeinkommen der Freibetrag nach § 11 b SGB - ll berechnet und dann theoretisch vom Nettoeinkommen abgezogen, dass ergibt dann das voraussichtliche anrechenbare Nettoeinkommen und das müsste dann ans Jobcenter zurückgezahlt werden bzw. max. das, was man für den Monat des Zuflusses bekommen hat.

Auf schriftlichen formlosen Antrag ist das im Regelfall dann auch in monatlichen Raten möglich.

§ 11 b SGB - ll Freibeträge

Die ersten 100 € vom Brutto ist der Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu.

Wenn min. ein minderjähriges Kind berücksichtigt werden muss, dann liegt die letzte Stufe der Freibeträge bei 10 % von 1000 € - 1500 € Brutto, dann hätte man also bei min. 1500 € Brutto einen Freibetrag von max. 330 € und nicht wie z.B. bei einem Single mit min. 1200 € Brutto max. 300 € Freibetrag.

Bei angenommen 800 € Brutto käme man auf 240 € Freibetrag, würde man dann angenommen 700 € Netto bekommen, würden diese 240 € Freibetrag vom Netto theoretisch abgezogen und würden dann angenommen max. 460 € anrechenbares Nettoeinkommen ergeben und das müsste dann max. zurückgezahlt werden.


Affenmaul23 
Fragesteller
 20.01.2021, 11:22

Schwachsinn. Mein Vertragsverhältnis beginnt am 04.01.2021 und da habe ich auch angefangen zu arbeiten. Ich ruf da an und fertig. Dafür braucht man nichts schriftliches oder irgendwas ausrechnen. Ihr Deutschen seid mir wie immer suspekt.

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isomatte  20.01.2021, 11:24
@Affenmaul23

Was an meiner Antwort Schwachsinn ist wirst du dann schon sehen !

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Affenmaul23 
Fragesteller
 20.01.2021, 11:45
@isomatte

Was geht'n bei dir? Warte, ich will es gar nicht wissen.

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isomatte  21.01.2021, 06:41
@Affenmaul23

Bei mir geht gar nichts ab, du hast eine Frage gestellt und darauf hast du eine korrekte Antwort bekommen, wenn dir diese nicht passt, dann ist und bleibt das dein Problem !

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Mitteilungspflichtig bist du.

Rufe an oder nutze die eServices

Muss ich dem Arbeitsamt bescheid geben oder wissen die das von selbst und ich bekomme einen Brief

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Das Arbeitsamt beobachtet jeden Schritt von Dir. 😁

Mal im Ernst.

Woher sollten sie es denn wissen, wenn Du es verschweigst ?


Affenmaul23 
Fragesteller
 19.01.2021, 23:13

Scheiße, ok. Weil eine Zeitarbeitsfirma hatte mal gesagt, dass ein Brief in den nächsten Tagen kommen sollte.

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Affenmaul23 
Fragesteller
 19.01.2021, 23:15

Vom Arbeitsamt. Das ist alles so verwirrend.

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Affenmaul23 
Fragesteller
 19.01.2021, 23:17

Ich werde da morgen mal anrufen. Man muss anscheinend jeden Scheiß selber machen. Wenn man sich vorher erkundigt, kommt nie eine richtige Antwort raus. Ich hab die bei der Zeitarbeitsfirma gefragt, und sie sprach von können nicht müssen. Und das Arbeitsamt bat mich lediglich bescheid zu geben.

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Affenmaul23 
Fragesteller
 19.01.2021, 23:34

Also ich habe meinen Arbeitsvertrag nochmal angeschaut. Das Vertragsverhältnis beginnt diesen Monat am 4. Also hab ich zu nichts unrecht vom Arbeitsamt bekommen, weil ich den Arbeitsvertrag ja am 22. unterschrieben habe. Danke dir.

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