Anzeige wegen Wucher?
Hallo, ich habe ein EBay Artikel für einen überteuerten Preis angeboten, allerdings nicht verkauft da es Spaß war und ich sehen wollte ob sich jemand meldet. Es hat sich tatsächlich jemand gemeldet weshalb ich den Artikel direkt wieder rausgenommen habe. Ist das strafbar? VG
3 Antworten
Als Privatperson kannst Du den Preis angeben, den Du möchtest!
Es ist ja niemand gezwungen den Artikel zu kaufen ...
Frage ist aber: Wieso hast Du den Artikel nicht verkauft, wenn sich doch tatsächlich jemand gemeldet hat und ihn kaufen wollte!? o_O
Wenn Du den Artikel garnicht hattest und angeboten hast, dann hat das nichts mit Wucher zu tun, sondern mit Betrug!
Nein.
Du nutzt ja keine Marktstellung aus, um jemandem überteuerte Waren oder Dienstleistungen zu verkaufen.
Im Prinzip kannst du verlangen, was du willst, es wird ja niemand gezwungen, bei dir zu kaufen.