Anzeige wegen Warenbetrug, vergessen die Ware abzuschicken?
Hey hey, ich hätte da mal eine Frage. Und zwar bin ich 18 und habe eine Anzeige wegen 65€ Warenbetrug am Hals. Das Mädchen hat mir mehrmals geschrieben, dass ich die Jacke doch bitte losschicken soll und ich hab es ständig vergessen. Meine letzte Mail an sie war, dass ich die morgen abschicke, aber da habe ich dann nicht mehr dran gedacht und hab es demnach nicht abgeschickt.
Die Tat ist über ein halbes Jahr her und zu dem Zeitpunkt war ich noch 17. (Falls das eine Rolle spielt)
Nun war ich heute bei der Polizei und habe aber keine Aussage gemacht, weil ich in Panik war und einfach Angst hatte, dass ich etwas Falsches sagen könnte.
Wäre es möglich, würde ich dem Mädchen nun das Geld einfach wieder zurückgeben, glaube aber nicht, dass es so schlau wäre sie anzuschreiben, oder?Könnte sie denn dann die Anzeige zurückziehen?
Ich bin nicht vorbestraft und es war einfach meine Faulheit und Vergesslichkeit weswegen ich die Jacke nicht abgeschickt hatte, keinesfalls mit dem Gedanken sie zu veräppeln.
Könnte ich die Aussage zusätzlich ändern, oder was wäre in dem Fall möglich?
Oder sollte ich nun einfach abwarten und gucken, was weiter geschieht?
Was kann außerdem auf mich zukommen? Ich bin noch Schülerin und habe kein Einkommen, weswegen eine Geldstrafe schwierig wäre.
Oder wird der Fall einfach fallen gelassen?
Ich freue mich wirklich über Antworten!
LG
Nelli
3 Antworten
warum schickst du ihr denn nun nicht endlich die Jacke ? weil sie nie existiert hat, richtig ? So vergesslich kann niemand sein, das kauft dir keiner ab. Du hast das Mädchen vorsätzlich betrogen, jetzt lebe mit den Konsequenzen.
Anzeige zurückziehen bringt nichts mehr.
Einstellung ist noch möglich. Sozialstunden werden es wohl strafrechtlich werden. Zivilrechtlich wäre ne Klage möglich, Kosten dann so 300€+ Jacke oder Schadensersatz
theoretisch ist es keine Straftat, praktisch glaubt dir das keiner
Im Zivilrecht ist ein Titel (aus dem Urteil) 30 Jahre gültig. Da kommen halt Zinsen bis du bezahlst, 5% über den Basiszinssatz.
Deine Argumentation wird man Dir strafrechtlich nicht abnehmen, niemand wird Dir glauben, dass Du trotz mehrerer Erninnerungen "vergessen" hast, die Ware abzuschicken.
Ich bewundere die Geduld des Mädels, dass sie so lange wartete bis sie Dich angezeigt hat.
Nun solltest Du zusehen, dass Du dem Mädel die Kohle zurück gibst oder die Jacke schickst, so hast Du im Strafverfahren einen besseren Stand.
Und wenn ich kein Einkommen habe und das nicht bezahlen kann? Hätte einfach in der Aussage sagen sollen, was Sache ist, aber naja man lernt aus Fehlern.