Anzeige wegen Fahren o. F.Erlaubnis erhalten was nun?

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7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo druidarmada,

wie Du schon dem Schriftstück entnehmen konntest, wurde gegen Dich ein Strafverfahren nach folgender Rechtsgrundlage gegen Dich eingeleitet:

§ 21 StVG - Fahren ohne Fahrerlaubnis

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

  1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
  2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

Im Rahmen des Strafverfahrens muss Dir rechtliches Gehör angeboten werden, was mit dem Schreiben geschehen ist.

Von dem Angebot auf rechtliches Gehör muss man aber keinen Gebrauch machen.

Bedenken sollte man nur, dass die Polizei Deine Einlassung der Ermittlungsakte beifügt.

Die Polizei selbst kann die Anzeige nicht fallen lassen, sondern übermittelt die Ermittlungsakte an die Staatsanwaltschaft, die dann anhand der Ermittlungsakte entscheidet, ob

  • sie das Strafverfahren gem. § 153 StPO, wegen Geringfügigkeit einstellt oder
  • sie das Verfahren gem. § 153a StPO gegen Auflagen einstellt oder
  • sie eine Hauptverhandlung erforderlich hält und Dich vor einem Richter verantworten musst.

 

Da kann es durchaus von Vorteil sein, wenn man sich zur Sache eingelassen hat und diese Einlassung der Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens leicht macht.

Bei Jugendlichen Ersttätern wie das bei Dir der Fall ist, wird das Verfahren meist wegen Geringfügigkeit eingestellt, so dass die Tat für Dich ohne rechtliche Folgen bleibt.

Eine Einstellung wäre auch gegen Auflagen möglich. Geldbußen werden aber bei Jugendlichen aufgrund des fehlenden Einkommens selten als Auflage gemacht. Wenn würde eher eine Arbeitsauflage verhängt.

Sollte wieder Erwarten doch ein Hauptverfahren angesetzt, würde Dir im Falle einer Verurteilung weder die im § 21 StVG angeführte Geld.- noch die Freiheitsstrafe drohen, sondern lediglich eine Erziehungsmaßregel, die meist in Form einer Arbeitsauflage erfolgt. Zudem würdest Du 2 Punkte erhalten.

Eine Sperre ist weder zwingend vorgeschrieben, noch wird sie in der Regel verhängt.

Du kannst also meines Erachtens nach davon ausgehen, dass Du die Fahrerlaubnis der Klasse A1, bei der Du gerade dabei bist und später weitere Fahrerlaubnisklassen wie beabsichtigt erwerben kannst.

Dennoch einen kleinen Wehrmutstropfen. Die Polizei hat oder wird noch die Fahrerlaubnisbehörde darüber in Kenntnis setzen, dass ein Strafverfahren bezüglich einer Verkehrsstraftat gegen Dich eingeleitet wurde.

Dieses führt wiederum dazu, dass Du bis Abschluss des Verfahrens durch Einstellung oder Verurteilung nicht zur Prüfung zugelassen wirst.

Mit etwas Glück (die Behördenmühlen mahlen langsam) hat die Fahrerlaubnisbehörde aber bis zu Deiner Prüfung noch keine Kenntnis, so dass Du die Prüfung doch noch ablegen kannst.

Schöne Grüße
TheGrow 

druidarmada 
Fragesteller
 28.06.2017, 17:01

Die Praktische Prüfung habe ich in ca 3 Wochen :). Vielen Dank für ihre ausführliche Antwort! Kann ich durch den Anhörungsbogen bzw einen Brief einen Vorteil erzielen? Wenn ich einen Grund für das Begehen dieser Straftat nenne und Reue und Einsicht zeige?

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TheGrow  28.06.2017, 17:13
@druidarmada

Meines Erachtens nach, währe das ein Vorteil, ja.

Wie bereits angeführt. Bei Ersttätern neigen die Staatsanwaltschaften meist zu einer Einstellung des Verfahrens.

Anders würde es aussehen, wenn Du einmal oder gar mehrfach strafrechtlich und insbesondere wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Erscheinung getreten wärst.

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druidarmada 
Fragesteller
 28.06.2017, 18:26

Ok, aber dauert es denn länger als 3 Wochen, dass die Führerscheinstelle davon erfährt?

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TheGrow  28.06.2017, 18:52
@druidarmada

Wie lange das dauert lässt sich echt schwer sagen.

Erstmal dauert es bei der Polizei bis der zuständige Beamte das Schreiben an die Fahrerlaubnisbehörde versendet und dort muss dass Schreiben ja nicht nur erst eingehen, sondern auch bearbeitet werden.

Kann alles in wenigen Tagen erfolgen, aber jetzt ist gerade Urlaubszeit und somit Personalmangel, so dass auch schon mal ein Monat und mehr vergehen kann.

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druidarmada 
Fragesteller
 28.06.2017, 20:30

also hat der polizist mir ein schreiben gesendet und der Führerscheinstelle auch, also dass ein Verfahren gegen mich läuft und ich vorerst kein Führerschein machen darf. Dann entscheidet der richter, wenn er alle papiere bekommt und gibt anschließend der Führerscheinstelle bescheid, ob ich nun den A1 machen darf oder nicht? Hab ich das richtig verstanden?

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TheGrow  28.06.2017, 20:36
@druidarmada

Richtig.

Sobald die Fahrerlaubnisbehörde Kenntnis von den anhängigen Verfahren hat, wirst Du in der Regel nicht zur Prüfung zugelassen.

Sobald die Fahrerlaubnisbehörde darüber in Kenntnis gesetzt wurde, dass das Verfahren abgeschlossen ist und keine Sperre festgesetzt wurde, wirst Du auch wieder zur Prüfung zugelassen

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druidarmada 
Fragesteller
 28.06.2017, 20:47

das ist blöd. der polizist sendet ja schließlich dieses schreiben sofort ab und der richter wird wahrscheinlich monate brauchen. also kann ich die nächsten monate keine prüfung abschließen? Oder kann man die Prüfung abschliessen aber den Führerschein einfach später kriegen? Und werde ich darüber infomiert, dass die Führerscheinstelle mich gesperrt hat? die fahrschule hat bereits einen Termin für die Prüfung bestellt in 3 wochen..

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TheGrow  28.06.2017, 21:04
@druidarmada

Ich denke, vor allem im Hinblick auf die aktuelle Urlaubszeit, dass die Chancen recht gut stehen, dass Du noch zur Prüfung zugelassen wirst.

Aber in der Tat ist es so, dass wenn Du erst einmal aufgrund des anhängigen Strafverfahrens für die Prüfung nicht zugelassen wirst, können Monate vergehen, bis die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt hast und Du endlich zur Prüfung zugelassen wirst.

Solltest Du nichts Gegenteiliges hören, würde ich an Deiner Stelle die Füße still halten, in drei Wochen zur Prüfung gehen und hoffen dass alles gut geht und Du die ersehnte Fahrerlaubnis der Klasse A1 erhältst.

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druidarmada 
Fragesteller
 28.06.2017, 21:08

Ok, Dankeschön. ich hoffe echt, dass es klappt. Schönen tag noch

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Wer ohne gültigen Führerschein ein Fahrzeug führt, begeht eine Verkehrsordnungswidrigkeit nach § 75 Nr. 4 i.V.m. § 4 Abs. 2 Satz 2 Fahrerlaubnis Verordnung (FeV). Wer jedoch ohne Fahrerlaubnis ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen führt, begeht nach § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) sogar eine Straftat.
https://www.bussgeldkatalog-mpu.de/bussgeld/fahranfaenger/fahren-ohne-fahrerlaubnis.php
https://dejure.org/gesetze/StVG/21.html

Da Du noch minderjährig bist, solltest Du mit Deinen Eltern reden. Denn im Notfall muss man zum Rechtsanwalt gehen um sich beraten zu lassen.

Das ist in soweit schon mal relativ normal. Dir wird im aktuell angängigen "polizeilichen Anhörungsverfahren" die Möglichkeit gegeben, Dich entweder FREIWILLIG zum Tatvorwurf zu äussern, oder die Schuld anzuerkennen mit Wunsch auf Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage.

Da u.A. auch eine " Zustellung an den Erziehungsberechtigten " ( also bist Du vermutlich noch U18 ) auf einem der Blätter erwähnt wurde, würde ich bei eindeutiger Tatbegehung in Tatsachenlage folgendes empfehlen :

Äussere Dich schriftlich auf dem Fragebogen reuig und zugebend zur Tat in der Form, sie zwar begangen zu haben, aber Tragweite und Dummheit zum Tatzeitpunkt nicht erkannt zu haben und es Dir im Nachgang nun sehr leid tut.

Bitte im Abschluss noch um eine Umwandlung einer möglichen Geldstrafe in Sozialstunden, wenn Du z.B. als Schüler(in) noch kein eigenes Einkommen hast.

Auf dem anderen Blatt kreuzt Du dann noch den Punkt "....Einstellung des Verfahrens gegen Geldbusse.... " an. Das spart dann aussergerichtlich auf jeden Fall schon mal in nicht unerheblichem Masse an Zusatzgebühren z.B. für Verwaltungs- / Verfahrens- und möglichen Gerichtskosten.

druidarmada 
Fragesteller
 28.06.2017, 14:13

Ok danke schonmal. Habe auch geschrieben, dass ich 16 bin. Aber 1. hat der Polizist, der mich angehalten hat (könnte der Komissar sein, er war streng und älter+ auf dem Schreiben stand "Im Auftrag, Polizeihauptkomissar) die Geschwindigkeit nur geschätzt und keine Messung / Fotos gemacht. (aber werde trotzdem gestehen) 2. Wird mir wirklich eine Buße verhängt? das war das erste mal, dass ich erwischt wurde und bin minderjährig. außerdem wird es bei den meisten auf fallengelassen beim 1. mal.

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Parhalia2  28.06.2017, 14:39
@druidarmada

Der Polizeibeamte ist grundlegend nur "ausführendes Organ" seitens der Feststellung , Ermittlung und Beanzeigung einer Straftat gegenüber der Staatsanwaltschaft innerhalb seiner Dienststelle. 

Das Du die Tat von Dir aus schon zugibst, erleichtert die Sache hier schon mal DEUTLICH. Das müssen wir dann hier auch nicht weiter erörtern. 😉

Da es sich aber dennoch um eine Straftat nach Paragraf 21 StVG handelt, MUSS die Polizei diesen Vorfall im Rahmen einer Anzeige ( es besteht " öffentliches Interesse " ) an die Staatsanwaltschaft weiterleiten. Da haben die Beamten leider keinen Handlungsspielraum. 

Die Staatsanwaltschaft an sich KANN das Verfahren in Deinem Fall dann aber durchaus gegen Geld- / oder Arbeitsauflage nebst Sperrfrist für den Ersterwerb einer Fahrerlaubnis einstellen.

Um eine Strafauflage in Geld oder Arbeitsstunden nebst zeitlich begrenzter Führerscheinsperre und etwaig Fahrverbot z.B. für Mofa oder 45-er ( sofern Du aktuell dazu zum Führen berechtigt bist ) wirst Du allerdings nicht herum kommen. :-(

3 Punkte in Flensburg dürftest Du dadurch auch erhalten, die allerdings nach 2 1/2 Jahren dort wieder gelöscht werden dürften.

Zur genauen Höhe einer Dich erwartenden Geldauflage kann ich Dir leider nichts sagen, aber einige 100 Euro werden es schon werden. Wenn ich mich hier länger schon im Forum beteiligt & mitlesend nicht irre, müsste eine ( mögliche ) Umwandlung einer Geldstrafe in Sozialstunden mit etwa 15 - 25 Euro pro Stunde erfolgen. ( das weiss ich aber nicht genau )

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druidarmada 
Fragesteller
 28.06.2017, 15:13

echt echt? habe fast den a1 fertig... und bin ersttäter und minderjährig. In ähnlichen mir bekannten fällen wurde die Anzeige fallen gelassen

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Parhalia2  28.06.2017, 15:26
@druidarmada

In der Gesetzbarkeit musst Du aber leider immer bedenken, das "andere Fälle" nicht 1:1 DEINEM Verfahren entsprechen. 

Bevor Du den Anhörungsbogen ausfüllst, kannst Du vorab aber immer noch Rechtsberatung bei einem Fachanwalt für Verkehrsrecht einholen. Das kostet nicht die Welt. Sage dem Anwalt dann aber auch möglichst 1:1, was Du bereits der Polizei gegenüber während der Verkehrskontrolle seinerzeit geäussert hast.

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druidarmada 
Fragesteller
 28.06.2017, 16:15

ok danke... mal schauen.. wie teuer wärr die strafe bzw die anzahl der sozial stunden ca?

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Parhalia2  28.06.2017, 16:42
@druidarmada

Wie ich schon sagte, einige hundert Euro vermutlich. ( also weniger als 1000 )

Die exakte Umwandlung einer Geldauflage in Sozialstunden kann ich Dir leider nicht benennen. Von mindestens 5 - 10 Euro Anrechnung pro Sozialstunde auf die Geldstrafe darfst Du aber durchaus schon mal ausgehen.

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druidarmada 
Fragesteller
 28.06.2017, 17:03

klingt hart

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Parhalia2  28.06.2017, 17:25
@druidarmada

Naja, "hart" ist relativ....als jugendliche(r) Ersttäter(in) ist das gemäss des erzieherisch basierten Jugend-Strafrechts eher noch milde gegenüber Erwachsenenstrafrecht. 

Fahren ohne Fahrerlaubnis ist grundsätzlich kein "Bagatelldelikt"... :-((

Die Gesetzgebung wie auch beteiligte Behörden müssen hier zunächst erst mal eine allgemeine Gefährdung des öffentlichen Strassenverkehrs unterstellen.


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Natürlich kommt da noch was....wenn du die vorgeworfene Tat begangen hast und man sie dir nachweisen kann, dann kommt es zu einem Gerichtsverfahren, in dem du dann wahrscheinlich zu Sozialstunden verurteilt wirst. Weiter könnte es eine Sperre für die Erteilung des Führerscheins geben

druidarmada 
Fragesteller
 28.06.2017, 13:52

ehrlich? andere sagen, beim ersten mal wenn man ohne drossel erwischt wird, wird die anzeige fallen gelassen

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Parhalia2  28.06.2017, 14:55
@druidarmada

So einfach ist das leider nicht mit "Fallenlassen einer Anzeige" @druidarmada. Es gibt für die Beamten zwar einen KLEINEN Ermessensspielraum unter bestimmten Umständen, aber der ist bei "Mofarollern" wirklich nur sehr klein.

Du wirst Dich im Rahmen einer Kontrolle hier aber vermutlich schon direkt gegenüber den Beamten dahingehend geäussert oder zu rechtfertigen versucht haben. 

Je nach Deinen Ausführungen haben die dann in so einer Sache irgendwann keine andere Möglichkeit mehr vor Ort, für oder gegen eine Strafanzeige zu entscheiden.

Sei' einfach schon mal froh, dass der Roller nicht schon vor Ort zu Deinen ( finanziellen ) Lasten konfesziert und dem TÜV zwangs-Vorgeführt wurde. 😎

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SaVer79  28.06.2017, 13:54

Kann vorkommen, aber verlassen würde ich mich darauf nicht!

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druidarmada 
Fragesteller
 28.06.2017, 13:55

kennst du dich denn aus? Wird ein Richter die Anzeige lesen und es dann entscheiden? ich kann dir den Sachverhalt senden, damit du es beurteilen kannst, wenn du willst

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SaVer79  28.06.2017, 13:58

Ich kenne es eher so, dass auch bei Ersttätern bereits eine kleine Strafe verhängt wird. Als Schuss vor den Bug sozusagen. Immerhin hast du eine Straftat begangen. Wenn du jemand brauchst, der deinen Sachverhalt konkret anschaut, dann geh mit deinen Eltern zu einem Anwalt

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druidarmada 
Fragesteller
 28.06.2017, 14:03

ok, Danke

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Hallo und servus.

Die Frage ist zwar schon 5 Jahre alt, aber würde gerne wissen wie das Verfahren ausgegangen ist.

Mir ist etwas ähnliches passiert, nur dass ich 34 bin und seit ich 18 bin einen Autoführerschein besitze.

Wurde am Tag meiner A-Führerscheinprüfung von der Polizei raus gezogen (15 min. davor) mit meinem 50er Roller, dass einige Km/h schneller fahren könnte als die erlaubten 45.

Ich bin nicht zu schnell gefahren und bin auch nicht vorbestraft oder auffällig gewesen.

Den Führerschein habe ich eine Stunde später geschafft und einige Stunden später bei der Führerscheinstelle abgeholt.

Die Tat habe ich vor Ort zugegeben und bereut und den Roller wieder in Normalzustand gebracht. Ich muss den Roller weder vorstellen noch habe ich die BA entzogen bekommen.

Das alles passierte am 26 August und ich warte was auf mich zu kommt. Von der Polizei weiß ich, dass ein Schreiben an die Führerscheinstelle raus gegangen ist aber noch nicht an die Staatsanwaltschaft.

Jetzt meine Fragen:

Warum wurde wohl nix an die Staatsanwaltschaft geschickt?

Erwartet mich als Ersttäter eine höhere Strafe und Führerscheinentzug?

Was denken sich wohl die Leute bei der Führerscheinstelle und Staatsanwaltschaft wenn die lesen, dass ich bereits die nötige Fahrtzulassung besitze?

Mit freundlichen Grüßen aus Bayern

Alexander