was passiert wenn ich mir ein roller unter 18 ausleihe?

1 Antwort

Es gibt unterschiedliche Auffassungen der Gerichte dazu, wann ein unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs vorliegt.

§248b StGB:

(1) Wer ein Kraftfahrzeug oder ein Fahrrad gegen den Willen des Berechtigten in Gebrauch nimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

Manche Gerichte sind der Ansicht, dass das Verschweigen wichtiger Tatsachen (z.B. fehlende Fahrerlaubnis beim Leihauto) eine Ingebrauchnahme gegen den Willen des Berechtigten ist. Andere argumentieren, dass §248b StGB dadurch zum Auffangtatbestand für sämtliche zivilrechtliche Vertragsverletzungen würde und verneinen einen unbefugten Gebrauch, wenn der Verleiher (wenn auch aus Unkenntnis der Sachlage) das Fahrzeug bereitwillig herausgibt.