Anzeige wegen Betrug, obwohl man nichts gemacht hat mit 16 Jahren?

6 Antworten

Wenn du nicht weisst, was dir da vorgeworfen wird dann nimm den Termin wahr und und höre dir zumindest mal an was dir vorgeworfen wird. Eine Anzeige/Vorladung heisst noch lange nicht das du auch was gemacht hast. Solltest du die vorgehaltenen Tat kennen, dann ist es besser zunächst keine Aussagen zur Tat zu machen. Das ist dein gutes Recht.

Hallo,

da kann Dir hier kaum jemand helfen. Nur Du weißt, was Du getan, oder nicht getan hast. Auch wegen Beihilfe - etwa wenn man für Fremde einen Account eröffnet o.ä. - kann man wegen Betrug angezeigt werden.

Geh mal in Dich und überlege, was genau das sein könnte. Account eröffnet? Jemandem Zugangsdaten gegeben? Für jemanden Fremden was angeboten? Allein Deine Formulierung "... habe da nicht mal Geld verdient.." sagt mir, dass irgendwas gewesen ist.
Und wenn auch nur eine Kleinigkeit war, halte die Klappe und suche Dir anwaltlichen Rat. Der bekommt Akteneinsicht, Du nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du solltest den Termin gar nicht erst wahrnehmen.

Allerdings kannst Du einen Brief an die Polizeidienststelle schicken in dem Du kurz mitteilst das Du nicht zum Termin erscheinen wirst, weil Du nicht nur in dem fraglichen Zeitraum, sondern überhaupt noch nie irgendeinen Betrug begangen hast.

Ansonsten warte einfach ab was weiter passiert. Wenn irgendwas vom Gericht kommt, Sozialstunden etc., wende Dich an einen Rechtsanwalt. Aber erst dann, und nur wenn Du Dir absolut sicher bist nichts gemacht zu haben.

Wohin wurdest Du vorgeladen, doch nicht von der Post?

Das wird sich beim Vorladungstermin rausstellen.