Anzeige Ja oder Nein?

3 Antworten

Ja, Xy kann Anzeige erstatten (§158 StPO), aber das heißt nicht, dass sie durchgeht.

1. Körperverletzung (§223 StGB):

Max hat Xy am Hals gepackt – das kann als einfache Körperverletzung gewertet werden. Auch ohne Verletzung zählt schon körperlicher Zwang. Da alle Beteiligten minderjährig sind, greift das Jugendstrafrecht (§1 JGG), also eher erzieherische Maßnahmen statt Strafen.

2. Anstiftung (§26 StGB):

Eine Anzeige gegen euch wegen Anstiftung ist kaum haltbar. Ihr habt nichts geplant oder zu Gewalt aufgerufen. Im Gegenteil, ihr habt deeskaliert – das ist keine strafbare Anstiftung.

3. Beleidigung und Volksverhetzung (§185, §130 StGB):

Was Xy sagt („Scheiß Kanacke“, „alle Ausländer raus“) ist selbst strafbar. Das könnt ihr ebenfalls anzeigen.

Fazit:

Max könnte Probleme wegen Körperverletzung bekommen, aber vermutlich nur geringe. Die Anzeige gegen euch ist rechtlich sehr schwach. Dokumentiert alles, bleibt ruhig und gebt bei der Polizei sachlich Auskunft.


Du hetzt einfach den einen gegen den anderen auf und willst dich dann aus der Situation schleichen?

Klappe halten kann manchmal recht hilfreich sein.

Wenn ich XY wäre, würde ich das auch anzeigen.

Das war Körperverletzung und das alles nur weil du ihn dazu angestiftet hast.


Philip870 
Beitragsersteller
 27.06.2025, 22:44

Was für ein gegen anderen aufhetzen? Wir kamen zu dem Thema rechts und nzs und dann hab ich dem das mit dem 2 Freunden erzählt was er immer so sagt und da "max" mein Freund ist werde ich ihm wohl sagen das xy ihn beleidigt hag

Gretchen911  27.06.2025, 22:53
@Philip870

Ja und Max hat zugeschlagen und ist jetzt das Unschuldslamm oder wie. Und du genauso....

XY hat niemanden etwas getan, ihr habt ihn zufällig getroffen und seid beide auf ihn los.

Wer ist am Ende verprügelt worden? Du oder Max?

Philip870 
Beitragsersteller
 27.06.2025, 22:54
@Gretchen911

Keiner hat jemanden verprügelt ich war nd mal dabei. XY musste sich nur entschuldigen und als er max sah wollte er weg und deshalb hat er ihn festgehalten und hingesetzt

Gretchen911  27.06.2025, 22:58
@Philip870

Entschuldigen tut man sich doch normalerweise aus freien Stücken und nicht weil man muss.

Dein lieber Max hat ihn dazu aber zwingen wollen. Das solltest sogar du einsehen.

Da xy minderjährig ist könnte er euch glaub ich nicht anzeigen evtl nur seine Eltern aber bin kein Experte!

Lg und schönen Abend noch