Anzeige in Bewährung- zählt die Tatzeit oder Anzeigenzeit?

3 Antworten

Ausschlaggebend ist der Tat der neuerlichen Strafbegehung. Je nach Art / Umfang der Tat kann es zum Widerruf der Bewährung kommen.

Erst ab Rechtskraft des Bewährungsbeschlusses gilt das mit neuen Straftaten.

Nicht jede Straftat führt zwangsläufig zum Widerruf.

In diesem Fall wird eine (nachträgliche) Gesamtstrafenbildung in Betracht gezogen.

Für den Widerruf sowie eine erneute Strafe bedarf es erstmal einen Schuldspruch MIT Beweisen/Geständnis o.ä...

Es gilt der Tag der Begehung.

NonNam  18.11.2021, 21:55

Mhhhh. Und wenn der Geschädigte das erst später realisiert? Gilt dann wirklich der Begehungstag? Bist Du Dir da ganz sicher?

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