Anzeige Ex-Freundin wegen Körperverletzung?
Hallo,
war seit vorgestern bei meiner Ex wieder, hatten Spaß usw.
Heut morgen wollte ich als Sex, nur sie nicht. Hab es dann gelassen, später wollte sie, ich wollte nicht mehr wirklich, aber hab mich dazu bewegt. Nach etwa 10-15Min hat es bei mir eher mehr weg getan, weil sie nicht mehr wirklich feucht war und meiner nicht mehr wirklich steif.
Hab gesagt, lass eine Pause machen und bissi Peting. Sie kam direkt an, was mit mir los sei wieder. Hab ihr dann gesagt, dass sie in der Beziehung viel weniger Sex wollte (im Monat maximal 3x) als ich und mir jetzt nichts erzählen soll, nur weil ich in über einem Jahr Beziehung vielleicht 5x keine Lust hatte. Meistens auch, weil sie eher einen abturnt, ist halt anstregend bei ihr Sex zu haben. Jedesmal muss der Fernseher auf sehr laut sein, Decke über einen (wegen den Eltern), Bett zu klein bei ihr. Aber am meistens zieht sie es in die Länge, will erst nicht, winkt mich ab und dann will sie und dann muss ich aber auch sofort können.
Sie meinte, dass sei schon zu viel sei die 3-5 male und das der Mann immer Lust hat eigentlich. Das hatte sie mir während der Beziehung bei den paar malen auch gesagt. Hab die Decke genommen und sie damit abgeschmissen und wollte gehen.
Sie meinte, sie wird mich jetzt deswegen anzeigen, es sei eine Körperverletzung. Sie hat eigentlich nichts gehabt, also keine Verletzung oder so, war ja auch nur eine Decke. Die ist so eine, die es wirklich machen würde, würde sie denn mit so was durchkommen?
7 Antworten
bei gesundem menschenverstand würde sie mit sowas nie durchkommen. aber vor gericht weis man ja nie...
Extrem schräge Geschichte.
Aber wegen der Körperverletzung musst du dir keine Sorgen machen.
Die Körperverletzung nach §223 StGB hat zwei Aspekte - oder auch Tatbestandsmerkmale genannt, die körperliche Misshandlung und die Gesundheitsschädigung. Zweiteres liegt so oder so nicht vor (Abweichen vom pathologischen Zustand). Eine körperliche Misshandlung wäre jede üble oder unangemesse Behandlung, die den Geschädigten nicht nur unerheblich in seinem körperlichen Wohlbefinden beeinträchtigt. Und das war m.E.n. unerheblich. Also wird die Anzeige wohl kaum durchkommen.
Das ist extrem schwierig zu sagen. Geht aber eigentlich nur, wenn sie wirklich Verletzungen hat. Die muss sie schon nachweisen.
Die Eltern dürfen nichts vom Sex erfahren, aber mit der Geschichte will sie dich vor Gericht bringen: schick mit bitte den Termin ich will das nicht verpassen. Ernsthaft: als Tatwerkzeug objektiv nicht geeignet und damit liegt auch kein schuldhaftes Handeln deinerseits vor.