Anzeige Ex-Freundin wegen Körperverletzung?

7 Antworten

bei gesundem menschenverstand würde sie mit sowas nie durchkommen. aber vor gericht weis man ja nie...

Extrem schräge Geschichte.

Aber wegen der Körperverletzung musst du dir keine Sorgen machen.

Die Körperverletzung nach §223 StGB hat zwei Aspekte - oder auch Tatbestandsmerkmale genannt, die körperliche Misshandlung und die Gesundheitsschädigung. Zweiteres liegt so oder so nicht vor (Abweichen vom pathologischen Zustand). Eine körperliche Misshandlung wäre jede üble oder unangemesse Behandlung, die den Geschädigten nicht nur unerheblich in seinem körperlichen Wohlbefinden beeinträchtigt. Und das war m.E.n. unerheblich. Also wird die Anzeige wohl kaum durchkommen.

Das ist extrem schwierig zu sagen. Geht aber eigentlich nur, wenn sie wirklich Verletzungen hat. Die muss sie schon nachweisen. 

Die Eltern dürfen nichts vom Sex erfahren, aber mit der Geschichte will sie dich vor Gericht bringen: schick mit bitte den Termin ich will das nicht verpassen. Ernsthaft: als Tatwerkzeug objektiv nicht geeignet und damit liegt auch kein schuldhaftes Handeln deinerseits vor.