Antrag Selbstbestimmungsgesetz?

1 Antwort

Hallo,

das Selbstbestimmungsgesetz sieht keinen Antrag vor. Es wird eine Erklärung abgegeben.

Der deutsche Juristinnenbund stellt klar:

Die Eintragung in die Personenstandsregister ist keine materielle Voraussetzung für die Wirksamkeit der Erklärung, vielmehr besteht bei Vorliegen der materiellen Voraussetzungen ein Anspruch auf Eintragung. Den Standesämtern steht daher kein Ermessensspielraum bei der Eintragung zu.

Bei Vorliegen der Vorraussetzungen für die Abgabe der Erklärung, muss das Standesamt die Einträge ändern - Das kann nicht wie ein Antrag abgeleht werden.

Wenn du über 14 Jahre alt bist, gibst du die Erklärung ab. Dazu benötigst du allerdings die Zustimmung deines gesetzlichen Vertreters. Ob beide Eltern zustimmen müssen, hängt davon ab wie das Sorgerecht geregelt ist. Hat ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, so ist nur dessen Zustimmung erforderlich; ansonsten müssen beide zustimmen.

Sollten die Eltern nicht zustimmen, kannst du dich an das Jugendamt wenden, damit dir ein Vertreter für ein Verfahren am Familiengericht gestellt wird; dass im Fall der Fälle die Zustimmung anstatt der Eltern erteilen kann.

Du musst erklären, dass du beraten wurdest. Das Gesetz sieht hier insbesondere vor:

Personen, die über eine psychologische, kinder- und jugendlichenpsychotherapeutische oder kinder- und jugendpsychiatrische Berufsqualifikation verfügen; oder öffentliche oder freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe.

Sprich: Kinder- und Jugendpsychotherapeuten bzw. KJ-Psychiater oder eine Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung. Für Letzteres kannst du mal suchen was es in deiner Umgebung gibt und ob da queerfreundliche Angebote bestehen.

Du musst allerdings nur erklären, dass du beraten wurdest. Du musst keinen Beratungsschein vorlegen. Wenn das Thema in einer Psychotherapie zur Sprache kam und du dich in dem Rahmen beraten lassen hast, dann ist das ok.

Die Erklärung muss mindestens drei Monate (maximal sechs Monate) vor Abgabe der Erklärung beim Standesamt angemeldet werden. Das kann schriftlich oder auch vor Ort erfolgen. Die Anmeldung muss die Person vornehmen, die die Erklärung abgibt. Das wärst also du, wenn du über 14 Jahre alt bist.

Dokumente brauchst du keine, außer etwas, dass dich vor dem Standesamt ausweist. Die Eltern müssten sich natürlich auch ausweisen können.

Die Kosten wären Verwaltungsgebühren. Was genau dein Standesamt da aufruft, kann ich dir nicht sagen. Aber irgendwo zwischen 15-50€ ist was ich bei Ämtern für Verwaltungssachen bisher bezahlen musste.

Zu den Gebühren für die Erklärung kommen dann aber natürlich noch andere Kosten hinzu, wenn du einen neuen Ausweis und eine neue Gebrutsurkunde ausgestellt haben willst/musst.