Antrag auf Einbürgerung?

2 Antworten

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Die Antwort ist daher ehernein. Siehe drittletzter Punkt, sowie die Mindestdauer des Aufenthalts - 8 Jahre. , Wie sieht es mit den anderen Punkten aus, z.b. Die Identität muss zweifelsfrei mittels Papieren nachgewiesen sein.

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/staatsangehoerigkeit/einbuergerung/einbuergerung-node.html

Einbürgerungsvoraussetzungen

Wer seit acht Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland lebt, hat unter folgenden Voraussetzungen einen Anspruch auf Einbürgerung:

  • unbefristetes oder auf Dauer angelegtes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung
  • geklärte Identität und Staatsangehörigkeit
  • Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes
  • grundsätzlich Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit
  • mündliche und schriftliche deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B 1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen
  • Nachweis über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland (Einbürgerungstest)
  • eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts für sich und die unterhaltsberechtigten Angehörigen
  • Gewährleistung der Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse, insbesondere keine Verheiratung gleichzeitig mit mehreren Ehegatten
  • keine Verurteilung wegen einer Straftat

DerCaveman  18.05.2024, 01:08

Wartezeit demnaechst (in wenigen Wochen) nur 5 statt bisher 8 Jahre und das Erfordernis der Aufgabe der auslaendischen Staatsangehoerigkeit faellt dann auch weg. Knackpunkt wird aber weiterhin die Sicherung des Lebensunterhalts aus eigenen Mitteln sein.

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Kann ich trotzdem die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen?

Aufgrund des Sozialleistungsbezugs vermutlich Nein.

Bitte wende Dich an die zuständige Behörde bzw. ggf. an einen Fachanwalt für Ausländerrecht:

https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.