Antidepressiva privat zahlen damit es nicht in die Krankenakte kommt?
Hallo zusammen!
ein sehr heikles Thema hab ich hier..! Mal zusammengefasst:
-ich möchte mich auf jeden Fall mal verbeamten lassen (öff. Dienst), bzw ist das in meinem Beruf schon fast Pflicht wenn man nicht Mindestlohn verdienen möchte 😄. Mir wurde schon früh gesagt, dass man deswegen mit seiner “Krankheitsgeschichte “ aufpassen sollte. Mir geht es soweit auch ganz gut, aber ich habe immer wieder mit Angstzuständen und Panikattacken zu kämpfen. Habe dafür mal 3 Jahre Antidepressiva verschrieben bekommen (ewig her) und das hat super geholfen. Jetzt nehme ich die seit längerer Zeit nicht mehr und mir gehts wieder zunehmend schlechter. Die Verbeamtung kann ich aber knicken, wenn ich jetzt wieder anfange diese Tabletten zu nehmen.
Psychotherapie kommt, wenn man die selbst zahlt, nicht in die gesundheitsakte. Ist das bei den Medikamenten dann auch so? Dass ich einfach sage ich zahle die zu 100% und dafür kommt nix in die Akte?
ratschläge wie “vergiss die Verbeamtung einfach” und “Gesundheit geht vor” bitte sparen- ich habe mir da bereits viele gedanken drüber gemacht und bin zu diesem Entschluss gekommen. Und ja ich will auch auf lange sicht eine andere Lösung finden als Meds zu nehmen aber momentan gehts auf die schnelle nicht anders.
vielen Dank im Voraus für antworten <3
4 Antworten
Hallo,
ich kann dich mit deinen Ängsten gut verstehen, zumal du mit 17 schon mal mit dem Thema zu tun hattest.
Du könntest wieder eine Therapie beginnen und privat bezahlen, dann erscheint das in keiner Akte.
Die Medikamente sind ja verschreibungspflichtig. Da wäre ein Psychiater der Richtige, wenn du keine Therapie beabsichtigst. Da würde auch keine Krankenakte angelegt, wenn du ihn privat bezahlst.
Nach meiner Einschätzung hast du vor 6 Jahren etwas Schlimmes erlebt, das bis heute nicht aufgearbeitet ist. Es hatte mit einem Schock in Liebesangelegenheiten zu tun und wird durch deine jetzige Beziehung immer wieder neu getriggert, indem du "Ablehnung" erfährst, die nicht zur Situation passt. Solange dieser Schock nicht aufgelöst wird, wirst du dich immer wieder von Kummer zu Kummer durchs Leben hangeln.
Ich würde mich freuen, wenn du mit dieser Nachricht etwas anfangen kannst und dir Hilfe suchst, damit dein Schock aufgelöst werden kann.
Alles Gute...
Wenn du dich schon mal behandeln hast lassen, steht es eh in der Akte. Die Amtsärzte versuchen leider manchmal die Akte einsehen lassen. Wenn dus verheimlichst, kann dein Dienstherr leider in Zukunft mit sofortiger Wirkung das Verhältnis wg. Täuschung auflösen UND die Dienstbezüge zurückfordern. Ich glaub nicht, dass es das Wert ist. Mich wollte dieses Jahr die Amtsärztin auf Grund ähnlicher Vorerkrankung im Bewerbungsverfahren kicken – ich habe mir jetzt einen Grad der Behinderung geholt und mich gleichstellen lassen. In dem Fall darf die Erkrankung nicht mehr einbezogen werden, sofern man nicht vollständig ungeeignet ist. Seit 2014 wurden die Vorraussetzungen eh gelockert, die Vorerkankung bedeutet nicht automatisch Eignungsmangel. Mein Problem war in erster Linie, dass bei mir Blutabnahmen unmöglich sind (also iSv "hat in diesem Leben noch nie funktioniert" und ich zum Termin entsprechend aufgelöst war). Ich gehe davon aus, dass in meinem Fall der Eindruck daher schlechter war als er sein hätte müssen.
Wegen der PKV, in die man als Beamter reingenötigt wird, musst du keine Sorge haben: Es gibt eine Öffnungsaktion für Beamte, bei nicht nach Vorerkrankungen gefragt wird und max. 30% Risikoauschlag berechnet werden.
Warum fragst Du nicht einfach Deinen Arzt, ob er die "Behandlung" auf private Rechnung macht und dadurch die KK davon gar nichts mitbekommt.
Ohne Rezept bekommst Du die Medikamente ja eh nicht. Und ich nehme mal an, dass hochkonzentriertes Johanniskraut bei Dir nicht reichen wird.
Vielleicht solltest Du Dich auch an einen Anwalt wenden. Bin mir nicht sicher, ob Du das bei ner Verbeamtung verschweigen darfst. Wäre halt doof, wenn es später heraus kommt und man Dir Betrug unterstellt.
Ohgott Ich hatte nie Betrug im Sinn 🙈 würde da auch niemals lügen, wenn mich jemand fragt. Aber ja, dass das alles irgendwo verzwickt ist dachte ich mir... Danke für deine Antwort!
Ich kann dir deine Frage nicht mit Sicherheit beantworten, aber überlege dir doch mal Folgendes:
Damit dir dein Arzt Antidepressiva verschreiben kann, auch auf Privatrezept, muss er erst mal eine entsprechende Diagnose wie eine Angststörung stellen. Er kann dir ja wohl schlecht ein Medikament verschreiben ohne dass eine Krankheit besteht. Bereits da entsteht dein erstes Problem, da er diese Behandlung über deine gesetzliche Krankenkasse abrechnen wird. Und selbst wenn du diese Behandlung privat zahlen könntest, steht es so oder so in der Krankenakte deines Arztes. Du erkaufst dir mit deiner Privatrechnung ja nicht die Schweigepflicht. Bzw. wenn dein Arbeitgeber deine Ärzte vor der Beatmung befragen wollen, musst du dafür die Schweigepflichtentbindung unterschreiben. Spätestens da kommt es raus.