Anspruch zwei Jahre auf Sachen zwei Jahre nach Beziehungsende?

7 Antworten

Ersitzung im Sinne des BGB gibt es erst nach zehn Jahren.

Ja, die Sachen gehören unverändert ihr.

Sofern sie dir die Sachen nicht geschenkt hat, ja.

Erst nach 10 Jahren kann Eigentum "Ersessen" werden (§ 937 Abs. 1 BGB). Sonst handelt es sich weiterhin um ihr Eigentum und eine Nichtherausgabe wird als Unterschlagung sanktioniert.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

Wenn es klar ihre Sachen sind und sie sie dir nicht geschenkt oder verkauft hat, ja. Eigentum verjährt nicht.


Ausdauersport 
Fragesteller
 21.05.2024, 12:30

Eigentum (ihrs) ist selbstverständlich vom Besitz (meins) zu trennen.

Dennoch die Frage, ob sie immer noch einen Herausgabeanspruch hat.

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Es ist ihr Eigentum.

Auf Anforderung hast du es herauszugeben.