Anspruch zwei Jahre auf Sachen zwei Jahre nach Beziehungsende?
Meine ehemalige Freundin brachte auf eigenem Wunsch einen Strandkorb und Sonnenschirm in meinen Kleingarten/Schrebergarten ein.
Jetzt, zwei Jahre (!) nach dem Ende der Beziehung meldet sie sich plötzlich und möchte beide Sachen zurückhaben.
Hat sie darauf einen Anspruch?
7 Antworten
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Ersitzung im Sinne des BGB gibt es erst nach zehn Jahren.
Ja, die Sachen gehören unverändert ihr.
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Sofern sie dir die Sachen nicht geschenkt hat, ja.
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Erst nach 10 Jahren kann Eigentum "Ersessen" werden (§ 937 Abs. 1 BGB). Sonst handelt es sich weiterhin um ihr Eigentum und eine Nichtherausgabe wird als Unterschlagung sanktioniert.
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Wenn es klar ihre Sachen sind und sie sie dir nicht geschenkt oder verkauft hat, ja. Eigentum verjährt nicht.
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Eigentum (ihrs) ist selbstverständlich vom Besitz (meins) zu trennen.
Dennoch die Frage, ob sie immer noch einen Herausgabeanspruch hat.
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Es ist ihr Eigentum.
Auf Anforderung hast du es herauszugeben.