Anrechenbarkeit der Eigennutzung vor und nach dem Immobilienkauf?

1 Antwort

Nein.

Anschaffung ist der Erwerb eines Vermögensgegenstands, hier das Grundstück. Der Erwerb eines Vermögensgegenstands ist dessen Überführung aus einer fremden Verfügungsgewalt in die eigene Verfügungsgewalt, hier eben 2019.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"