Anmeldung eines abgemeldeten Gebrauchtwagens mit Rest-Tüv?
Guten Abend,
habe den Blog bzw. die Fragen und Antworten gelesen und hätte einmal eine Frage:
Ich habe mir heute einen Gebrauchtwagen gekauft, der noch bis 11/2018 TÜV hat, aber abgemeldet ist und aus einem anderen Landkreis kommt. Kann ich den Wagen mit Rest-TÜV bis 11/2018 auf mich neu anmelden oder gibt es Probleme beim Straßenverkehrsamt.
Vielen Dank für die Antwort.
2 Antworten
Kenne das das nur von hier da wird ein Resttüv von 3 Monaten gefordert aber es gibt aber auch Zulassungsstellen die da 6 Monate min. haben wollen und das Fahrzeug sehen wollen bei der Anmeldung .
Man darf auch ohne Zulassung mit dem Fahrzeug fahren .
Hat man die Versicherung darüber informiert das man benötigt eine Deckungsbestätigung ab sofort und nicht erst ab dem Tag der Zulassung .
§10 (4) FZV Fahrzeugzulassungsverordnung
"Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind."
Sofern das Auto noch TÜV hat kann es problemlos abgemeldet werden. Die Zulassungsstellen wollen aber zum Teil den HU- Bericht sehen.
Ah ok, vielen Dank. HU-bericht nehme ich sowieso mit. Hatte nur die 6 Monate Mindesttüv im Hinterkopf, aber es ergibt sich nirgends, ob zwingend 6 Monate TÜV vorhanden sein müssen. Das Auto hat noch TÜV bis 11/2018, bei Wiederanmeldung nächste Woche sollte das gerade reichen.