Frage doch einmal freundlich bei deiner Zulassungsstelle nach, die sind die einzigen die Dir derzeit weiterhelfen können.

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Sofern im Fahrzeugbrief nichts geändert werden muss reicht der Fahrzeugschein. In deinem Fall reicht der Schein

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Da erkundigen Sie sich am besten direkt bei Ihrer Zulassungsstelle da dies kein Fall ist für den es eine einheitliche Lösung gibt, da spielen viele Faktoren mit. Daher keine pauschale Antwort möglich.

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Ja das ist möglich da die Hauptuntersuchung nur in den Fahrzeugschein eingetragen wird. Bitte erkundigen sich bei Ihrer Zulassungsstelle welche Unterlagen für den Vorgang benötigt werden, da die Vorgehensweise von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle unterschiedlich ist.

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Aber bitte die Regeln des Kurzzeitkennzeichen beachten , nur für Überführung, Werkstatt oder TÜV.... also keine Ausfahrt zum Spaß...

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Es wird Teil 1 und Teil 2 benötigt da sich die Fahrzeugart ändert, einfach den Brief bei der Bank anfordern und zur Zulassungsstelle senden lassen. Den Bericht von der Prüforganisation nicht vergessen, sonst kann es nicht geändert werden, wenn es von TÜV nicht abgenommen ist. Und du brauchst noch eine neue EVB Nummer wegen der Änderung der Fahrzeugart.

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Ja den ohne bestandene Au gibt es keine Hu.... bei manchen Zulassungsstellen reicht auch der Stempel im Schein

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Da hier ein fester Wohnsitz in Deutschland besteht und das Fahrzeug auch hier gefahren werden soll, gehe ich davon aus das in diesem Fall Steuerhinterziehung vorliegen würde und das Fahrzeug auf den Wohnsitz in Deutschland zugelassen werden muss.... und ein Fahrzeug was solche Umbauten hat fällt hier garantiert sofort auf.... also würde ich das Vorhaben lassen

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Es kommt darauf an was im CoC Papier steht, liegt dir das vor den ohne dieses kann nicht beurteilt werden ob das Fahrzeug ein E- Kennzeichen bekommt..... sollte es dir vorliegen kannst du es gerne hochladen

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Bitte bei der Zulassungsstelle direkt nachfragen es wird überall etwas anders gehandhabt... manche sind strenger andere kulanter und eventuell kann man es dann dort auch direkt auf den richtigen Halter ändern lassen

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Zum Abmelden wird heute nur noch der Fahrzeugschein benötigt, früher wurden beide Dokumente benötigt. Der Verkäufer muss den Fahrzeugschein an den Käufer aushändigen, da die Papiere zum Fahrzeug gehören eine Ummeldung ohne den Schein ist problemlos nicht möglich.

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Der Betrieb wurde untersagt, d.h. du darfst das Fahrzeug nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegen. Wenn das Auto schon in der Werkstatt steht und morgen die Hu besteht ist der Mangel behoben und die Betriebsuntersagung ist aber noch so lange wirksam bist du der Zulassungsstelle mitgeteilt hast das der Mangel behoben wurde. Du musst der Zulassungsstelle den Hu Bericht zukommen lassen... frag am besten nochmal telefonisch nach oder lass dir per Email bestätigen das die Untersagung aufgehoben wurde.

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Wenn du deinen Wohnsitz ins Ausland verlegst, musst du das Fahrzeug auch dort anmelden.... im Ausland sieht man Steuerhinterziehung nicht so gerne..... und das kann dann richtig teuer werden....

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Wenn dort geschlossen ist, ist dort geschlossen und dann wird derzeit wirklich keiner bedient.... Leute wir haben Corona.....

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Du kannst auch ohne die Schilder das Fahrzeug in Deutschland abmelden, dazu musst du aber die ausländischen Fahrzeugpapiere vorlegen und das Kennzeichen wird zur Fahndung ausgeschrieben. Am Besten klärt man das mit der Zulassungsstelle wo das Fahrzeug zuletzt in Deutschland zugelassen war.

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