Angst vor Gerichtsverhandlung und Gefängnis/Hohe Strafe?

3 Antworten

Gefängnis wird es sicher nicht geben. Ob Du nach dem JGG verurteilt wirst, kann ich nicht sagen. Ich denke eher, dass es auf eine Geldstrafe hinauslaufen wird. Und natürlich die Kosten für das Verfahren. 

Du k a n n s t unter das JGG fallen, musst aber nicht. Da du volljährig bist und offenbar bereits einer Arbeit nachgehst, spricht das eher nicht für Reifeverzögerungen und dann würde das normale Strafrecht angewendet. danach gäbe das aber auch nur eine Geldstrafe.

Wenn es wirklich so ist wie du sagst, dann ist es rechtlich kein Betrug, weil keine Täuschung vorliegt.

Ohne mich weit aus dem Fenster zu lehnen,wird das Gericht ( wenn deine Schilderung zutreffend ist) dich nicht wegen Betrug nach 263 StGB verurteilen können.

Gruß David