Angst vor Gerichtsverhandlung und Gefängnis/Hohe Strafe?
Hallo, ich bin M,20 und bin am Montag das erste Mal überhaupt beim Gericht. In diesem Fall als Beschuldigter wegen Betrugs, weil ich einen Gegenstand um 80€ zwar verkauft, aber nicht verschickt habe, und mich auch nicht mehr beim Käufer gemeldet habe.
Natürlich denkt man direkt, dass das ganze geplant und volle Absicht war. Jedoch war es in meinem Fall (Arbeits)Stress und Faulheit, die hierzu geführt haben. Ich bereue das ganze zu 100% und man hätte das ganze sicher leichter lösen können, wenn ich den Chat, die einzige Art zur Kommunikation, nicht gelöscht hätte.
Jetzt zum Thema: Mit was für einer Strafe, neben den 80€ die ich ihm auf jeden Fall zurückzahlen werde, kann ich rechnen? Ne Geldstrafe, Sozialstunden oder sogar in den Bau?
Hatte bis jetzt keine Vorstrafen und Falle noch ins JGG Jugendgerichtsgesetz
3 Antworten
Gefängnis wird es sicher nicht geben. Ob Du nach dem JGG verurteilt wirst, kann ich nicht sagen. Ich denke eher, dass es auf eine Geldstrafe hinauslaufen wird. Und natürlich die Kosten für das Verfahren.
Du k a n n s t unter das JGG fallen, musst aber nicht. Da du volljährig bist und offenbar bereits einer Arbeit nachgehst, spricht das eher nicht für Reifeverzögerungen und dann würde das normale Strafrecht angewendet. danach gäbe das aber auch nur eine Geldstrafe.
Wenn es wirklich so ist wie du sagst, dann ist es rechtlich kein Betrug, weil keine Täuschung vorliegt.
Ohne mich weit aus dem Fenster zu lehnen,wird das Gericht ( wenn deine Schilderung zutreffend ist) dich nicht wegen Betrug nach 263 StGB verurteilen können.
Gruß David