Andere Steuernummer?
Hallo, hätte mal eine kurze Frage:
Wenn ich einen Hauptsitz habe und viele kleinere Stützpunkte überall in Deutschland, haben die Stützpunkte dann die gleiche Steuernummer wie der Hauptsitz, oder hat jeder Stützpunkt seine eigene Steuernummer?
Beispiel tankstellen? Gibt ja ESSO Hauptsitz und gefühlt 1 mio Esso tankstellen. Haben die die gleiche Steuernummer oder alle eine eigene?
Gehören die Stützpunkte zum selben Unternehmen oder sind sie Eigenständig?
Gehören dazu
2 Antworten
Nein
Du hast für deinen Wohnsitz eine Steuernummer und je nach Zuständigkeit für jeden Stützpunkt je eine Steuernummer für die gesonderte Feststellung.
Auf Basis der gegebenen Informationen komme ich zu dem Schluss, dass es sich um eine Betriebsstätte handelt.
Somit werden für die betreffenden Betriebsstätten jeweils eine eigene Steuernummer für die gesonderte Feststellung des Gewinns beziehungsweise des Verlustes der einzelnen Betriebsstätten.
Somit wird, entgegen meiner ersten Antwort, durchaus den Betriebsstätten jeweils eine eigene Steuernummer zugeteilt.
Für die Information über meine Fehler in der ersten Antwort bedanke ich mich bei Giota210. Des Weiteren bitte ich um Entschuldigung für die betreffenden Fehler.
Somit werden die Steuern über die Firma erhoben, womit alles über die Steuernummer der Firma läuft.
Jeder Stützpunkt benötigt eine eigene Steuernummer.
Wenn der FS z.B. in München wohnt, Stützpunkt A bspw. in Düsseldorf ist und Stützpunkt B in Garmisch-Partenkirchen (Bayern), dann gibt es auch DREI verschiedene Steuernummern.
Hintergrund: Gesonderte Feststellungen des Gewinns/Verlust aus den beiden Stützpunkten.
In dem Beispiel sind ja mehrere verschiedene Finanzämter (für die Betriebe: Düsseldorf, Garmisch-Partenkirchen für die gesonderten Feststellungen und für die private Einkommensteuer München) zuständig.
Eine Steuernummer wird der Betriebsstätte nicht zur Verfügung gestellt.
Eben doch.
Es ist lediglich eine Gewerbeanmeldung und bei einigen Gewerben spezifische Genehmigungen einzuholen.
Auch wenn es unselbstständige Betriebsstätten sind: Trotzdem sind sie jeweils beim örtlichen Gewerbeamt anzuzeigen.
Zum letzten Punkt: Genau das wird beschrieben. Mit einer Gewerbeanmeldung wird es dem Gewerbeamt angezeigt. Zu den beiden anderen Punkten: Ich gebe zu mich geirrt zu haben. Ich bedanke mich aber für die Information diesbezüglich und werde dahingehend die oben stehende Antwort dementsprechend korrigieren.
In deiner Antwort ist aber so ziemlich viel falsch!