Amtgericht hat Erbausschlagung nicht fristgerecht weitergeleitet. Gläubiger fordern Schuldbegleichung. Was tun?

4 Antworten

Ich nehme an, du hast nicht nur schriftlich ausgeschlagen, sondern warst bei einem Termin vor Ort. Sonst hätte dir schon jemand mitgeteilt, dass die Ausschlagung formunwirksam wäre. Aber erstmal keine so große Angst haben, es gibt immer noch die Möglichkeit einer Nachlassinsolvenz, wenn die Ausschlagung doch nicht wirksam gewesen wäre.

Du solltest ja eine Abschrift deiner Ausschlagungserklärung haben. Schicke die an die Gläubiger und verweise darauf, dass du nicht Erbe bist.

Ich habe beim Nachlassgericht sofort nach Erhalt des Schreibens einen Termin zur Erbausschlagung vereinbart, weil ich weiß, dass es sich um hohe Schulden handelt. Leider habe ich erst nach 5 Wochen, kurz vor Ablauf der Frist einen Termin bekommen. Das Erbe wurde schriftlich ausgeschlagen.

Das ist entscheidend, und die Frist damit gewahrt.

Leider habe ich keine Bescheinigung oder anderes bekommen. Man sagte mir, ich brauche mich um nichts kümmern, da sie das an das zuständige Amtsgericht senden (Nachbarstadt). Jetzt erhielt ich ein Schreiben vom Amtsgericht aus der Stadt meiner verstorbenen Verwandten, dass ich als Erbin in Betracht komme!

Das ist nur informativ, und hat keine rechtliche Bedeutung. Das zuständige Nachlassgericht hat dir aus formalen Gründen die mögliche Erbenstellung anzuzeigen. Deine bereits erfolgte Ausschlagung ändert daran per se nichts.

Das Amtsgericht A bei dem ich ausgeschlagen habe, bestätigte mir dass es fristgerecht geschehen sei und im System vermerkt ist,

Eben.

Jetzt flatterten die ersten Rechnungen ins Haus, in denen steht, dass Amtsgericht B mich als Erbin angegeben hat! Die haben meine Adresse an die Schuldner gegeben.

Dazu ist das Nachlassgericht auch verpflichtet. Das bedeutet aber gerade nicht, dass du das zahlen müsstest - die Zahlungsaufforderung selbst ist rechtlich zwar zulässig, aber nicht durchsetzungsfähig, weil du das Erbe bereits ausgeschlagen hast.

Du setzt einfach ein Formschreiben auf, in dem du die Gläubiger schriftlich davon in Kenntnis setzt, dass du das Erbe bereits form- und fristgerecht ausgeschlagen hast, und insofern deren Forderungen vollumfänglich zurückweist. Und das war´s auch.

Weitere Schreiben derselben Gläubiger kannst du getrost in die Papiertonne geben; nur auf evtl. Mahnbescheide (gelber Umschlag) müsstest du unverzüglich erneut mit Widerspruch - Formular liegt bei - reagieren.

Falls möglich, bitte das Nachlassgericht, bei dem du die Ausschlagung erklärt hast, um eine schriftliche (!) Bescheinigung mit Dienstsiegel, damit du das in Kopie den Gläubigern als Beleg zuleiten kannst. Ggfs. geht das schneller, wenn du persönlich bei der Rechtsstelle des AG vorsprichst.

Ich bin total verzweifelt!

Keine Sorge, du hast alles richtig gemacht.

Können hier Gerichtsvollzieher an meiner Tür auftauchen

Nein. Außerdem wäre dazu ein vollstreckbarer Titel gegen dich persönlich nötig, was aufgrund der Falllage nicht möglich ist.

Du hast das Erbe rechtzeitig ausgeschlagen und das ist beim Gericht auch so vermerkt.

Wenn das nicht rechtzeitig übermittelt wird, ist das nicht dein Problem. Für dich ist nur das Datum der Ausschlagung maßgeblich.

Lass dir eine entsprechende Bescheinigung ausstellen und gib diese an die Gläubiger weiter.

Besorge dir vom Amtsgericht eine Bescheinigung dass du das Erbe fristgerecht ausgeschlagen hast, und schicke Kopien und ein Begleitschreiben von dir an die Gläubiger, von denen du die Rechnungen bekommen hast.

Wenn du die Ausschlagung fristgerecht eingereicht hast, hast du nichts zu befürchten.