Altenpflege, Berechnung der Prüfungsnoten?

1 Antwort

Du darfst bei den drei Gesamtnoten mündlich, schriftlich und praktisch jeweils nicht auf 5 kommen.

Beispielsweise eine mündliche 6 in einem Fach (z.B. Recht) ist aber nicht schlimm. Bei einer Vornote 2 ergibt sich 3*6 + 2 ist 20/4 also eine glatte 5.

Die mündliche Note setzt sich aus wiederum drei Prüfungen in unterschiedlichen Fächern zusammen. Falls du jetzt auf die 5 oben und zwei Fächer mit 4 kommst hast du die mündliche Prüfung trotzdem bestanden.

Auch im Schriftlichen gibt es drei Fächer, die zusammen eine Gesamtnote bilden. Hier gilt das Gleiche.

Eppo290988 
Fragesteller
 25.08.2021, 20:11

Vielen Dank ,das war sehr Hilfreich und nimmt mir ein wenig die Angst

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