Altenheim Aufnahme?

3 Antworten

Es besteht Vertragsfreiheit. Ein privater Träger muss nie eine Begründung abgeben, warum oder warum nicht ein Vertrag geschlossen wird.

Öffentliche Träger haben meist eigene Richtlinien und begründen meistens eine Ablehnung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Pflegeheime haben ihre eigenen Kriterien für die Aufnahme.

Meistens ist Bedingung, dass ein Pflegegrad vorhanden ist. Menschen mit pychischen Problemen benötigen eine gesonderte Betreuung und benötigen gesonderte Einrichtungen.

Meistens haben die auch keine freien Plätze und man muss sich auf Wartelisten setzen. Da hast du aber auch keinen Rechtsanspruch, dass die nicht Härtefälle vorziehen. Natürlich können die schreiben, wir nehmen keine neuen Bewohner mehr auf.

Eine gemeinnützige Einrichtung eines öffentlichen Trägers, wie z.B. DRK, darf das nicht.

Ein privates Heim schon.