Alte Wohnungsgeberbestätigung Wiederverwenden?

3 Antworten

Auf der Wohnungsgeberbescheinigung steht immer die Adresse geschrieben, wo Du hinziehst.

Wenn Du jetzt woanders hinziehst, brauchst Du eine neue Bescheinigung.

Und ja, die muss aktuell sein.

Natürlich nicht.

In der Wohnungsgeberbestätigung steht das Datum des Einzugs.

Da kannst Du jetzt keine mit Einzugsdatum, z. B., 01.09.2015 vorlegen.

Wenn Du zu deinen Eltern ziehst müssen dir die diese Bescheinigung ausstellen.

Natürlich brauchst du eine Neue.

Du bist doch jetzt erst eingezogen. Das Einzugsdatum muss doch auch geändert werden.