Alte, undichte Holzfenster in der Mietwohnung?
Seit kurzem wohne ich in einer neuen Wohnung. Alle Fenster wurden wohl in den letzten Jahren erneuert, jedoch nicht das doppelte Dachfenster im Wohnzimmer. Dieses hat noch einen Holzrahmen. Ich weiß nicht wie alt das Fenster schon ist - vermutlich 30-40Jahre alt ... so wie das Haus.
Bei/Nach (Stark-) Regen kommt es nun immer häufiger vor, dass die Innenseite am Rahmen des Fensters feucht wird und somit (weil Holz) unangenehm riecht. Außerdem zieht es bei Wind durch wie Hechtsuppe, da um unser Haus nur kleinere stehen, bremst auch kein Gebäude den Wind ab. Kerzen, die auf der Fensterbank stehen, gehen regelmäßig wieder aus... .
Wie kann ich meinen Vermieter dazu bringen , auch diese Fenster zu erneuern..??
Danke schon jetzt für eure (ernstgemeinten und hilfreiche) Antworten.
4 Antworten
Moin,
wen ndas so ist weise deinen Vermieter höflich auf die Schäden hin die durch das Fenster an seiner Bausubstanz entstehen könnene. Die Gebrauchstauglichkeit ist nicht mehr gegeben. Und mache den
Hinweis bitte schriftlich. Wenn er nix tut ziehe ihm Heizkosten ab, da er ja wusste das das Fenster undicht ist. Aber erst hinweis das sein Dach kaputt geht. Sollte wirken.
Es gab mal von VELUX Dachfenster, welche senkrecht geteilt war, meinst Du so en "Teil" ?
Diese Fenster wurden von 1952 - 1969 gewertig, sodass sie wohl fast oder schon 50 Jahre alt sind... Für diese Dachfenster gibt es keinerlei Ersatzteile mehr und die Verglasung ist auch ohne Wärmeschutz...
Kann mir sehr gut vorstellen, dass das Holz fast durchfault und eigentlich ist so ein Fenster eine Zumutung... Wenn schon die senkrechten Wohndachfenster erneutert wurden, sollte es doch beim Dachfenster genauso klappen...
Normalerweise befindet sich an der Kopfseite des Flügels (sieht man beim Reinschwingen ein Typenschild)
Dort steht zunächst oben die Typenbezeichnung und darunter die Seriennummer... Da lässt sich das Jahr leicht erimitteln
Würde an Deiner Stelle den Vermieter fragen, warum die beiden Dachfenster noch nicht ausgetauscht wurden...
Weisen Sie den Vermieter höflich auf die Durchfeuchtung und den anschließend auftretenden Geruch nach Starkregen und die winddurchlässigkeit bei Sturm hin und bitten Sie ihn dieses Fenster noch auszutauschen.
Wenn dieses Fenster seine Funktion noch erfüllt, ergibt sich daraus kein Anspruch, es auszuwechseln.
Vor allem wenn der Zustand sich seit der Wohnungsbesichtigung nicht verändert hat.
Sorry aber wenn ich bei Sonnenschein die Wohnung besichtige und bei Regen läuft Wasser rein ? Da ergibt sich schon ein Anspruch.
Habe nur Dachfenster in der Wohnung. Insgesamt wurden 5 der 7 Fenster ausgetauscht. Im Wohnzimmer habe ich 3Fenster, von denen aber nur eines getauscht wurde... . Bild der Fenster folgt noch :)