Als Rettungssanitäter erste Hilfe Kurs?

3 Antworten

muss ich als fertig ausgebildeter Rettungssanitäter noch einen erste Hilfe Kurs für die Fahrschule machen ?

Du musst "eine Ausbildung in Erster Hilfe mit einem Umfang von mindestens 9 UE" vorweisen. Das ist mit einem Rettungssanitäter-Zeugnis, das eine 520 h Ausbildung nachweist, gut abgedeckt.

Schließlich bin ich ja Fachkraft für Notfallmedizin.

Ich glaube, du solltest deine Selbstwahrnehmung ein Bisschen mehr an die realen Verhältnisse anpassen.

Eine 520 h Qualifikation macht keine Fachkraft. Fachkraft ist man mit 3 Jahren Berufsausbildung - und auch der NFS macht keine Notfallmedizin, sondern Notfallrettung. Ein Arzt ist Mediziner. Und mit einem uusätzlichen Sachkundenachweis in Notfallmedizin ist er Notfallmediziner.

520 h Qualifikation ist im Grunde eine angelernte Hilfskraft.

naja. 520 h Ausbildung sollten wohl genügen für die Fahrerlaubnis. Mein Kumpel hat kurz vor Änderung der Ausbildung dann den Rettungsassistenten gemacht.

Wenige Wochen später gab es dann die noch weitreichendere Ausbildung zum Notfallsanitäter

Eine Fachkraft für Notfallmedizin würde ich eben nur als echten Notfallsanitäter bezeichnen.

Nein, keine Sorge, das musst Du nicht. Die Ausbildungsbescheinigubg reicht.

Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
§ 19 Schulung in Erster Hilfe
...
(3) Des Nachweises über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe im Sinne des Absatzes 1 bedarf insbesondere nicht, wer
...
3. eine Bescheinigung über die Ausbildung als Schwesternhelferin, Pflegediensthelfer, über eine Sanitätsausbildung oder rettungsdienstliche Ausbildung oder die Ausbildung als Rettungsschwimmer mit der Befähigung für das Deutsche Rettungsschwimmer-Abzeichen in Silber oder Gold
vorlegt.

(Auszug aus https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__19.html)

Woher ich das weiß:Hobby – Habe ein Faible für Paragraphen, Vorschriften & Verordnungen