Allgemeine Frage bezüglich Psychotherapie?
Hallo an alle.
Ich habe eine Frage und ich hoffe dass jemand diesbezüglich Erfahrungen gemacht hat.
Ich habe letztes Jahr meine Ausbildung abgeschlossen und habe auch von Anfang an einen Beamtenstatus. Ich bin Krankenversichert und habe auch zur Hälfte einen Beihilfeanspruch.
Jetzt ist es seit längerem so das ich gerne zu einem Therapeuten möchte einfach um mit jemanden über gewisse Sachen Reden zu können. Allerdings habe ich von einem Psychologen gehört dass sowas der Arbeitgeber mitbekommt wenn man das über Krankenkasse und Beihilfe laufen lässt, vorausgesetzt das wird genehmigt, und das es dann gut sein kann das meine Probezeit verlängert wird weil man denkt man wäre nicht tauglich für den Beruf, psychisch gesehen.
Jetzt ist die Frage ob das stimmt? Ist das möglich? Hat damit jemand Erfahrung gemacht?
Danke für eure Antworten im voraus.
5 Antworten
Warte solange bis die Probezeit vorüber ist und sie Dich nicht mehr kündigen können. Ich halte alles für möglich. Auch z.B. für späteren Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Angabe - egal welches Arztes -von Bedeutung -und kann sogar zum Ausschluss führen.
Die Beihilfestelle hat genau so wie deine Krankenversicherung eine Schweigepflicht gegenüber deinem Arbeitgeber.
Allerdings wirst du SELBST das noch mitteilen müssen, BEVOR du endgültig verbeamtet wirst. Es zu verschweigen wäre sehr schlecht, falls du später einem mal mit einem psychischen Problem arbeitsunfähig wirst.
Zumindest in der Probezeit kann das Probleme machen soweit ich weiß.
Genau genommen, solltest du keine Nachteile befürchten, doch ich wäre da vorsichtig und würde eine Psychotherapie erst machen, wenn du Beamtin auf Lebenszeit bist.
Schon bei dem Antrag auf Kostenübernahme musst du die Behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht entbinden und da sind ständig "kleingedruckte" Hinweise zu unterschreiben, die du dir wahrschenlich ebensowenig durchliest, wie die meisten.
Ich würde an deiner Stelle eine private Therapie (zB Gestalttherapie) in Anspruch nehmen und lieber selbst bezahlen...
Bestimmte Sachen sollte man vor der Lebenszeitverbeamtung umgehen. Zahle die Therapie doch aus eigener Tasche.
Auch eine Therapie, die man aus eigener Tasche bezahlt, darf man VOR der Verbeamtung nicht verschweigen. Wer im Fragebogen eine falsche Antwort gibt, kann auch Jahre später noch deswegen aus dem dienst entfernt werden.
Vertrauensverlust kann man nicht wieder herstellen.