Allg. Abi, 2. Sprache, nachreichen möglich?
Bis zu welchem Zeitabstand kann der Nachweis zur 2. Fremdsprache dem Fachgebundenen Abi angerechnet werden?
Konkret: Fachgebundene Hochschulreife 2025 ablegen. In allen notwendigen Fächern außer 2. Sprache. Ergänzungsprüfung erst 2026 mitschreiben oder nachreichen des B1 Zertifikat in 2026? Ist das möglich? Wird das nachträglich noch angerechnet und führt somit zum allg. Abi?
Danke für Antworten
Bundesland Bayern
1 Antwort
Ja, es gibt solche Regelungen in Bayern, dazu km_merkblatt_allgemeineHR.pdf
Wer zu einem späteren Zeitpunkt die Ergänzungsprüfung erfolgreich ablegt, erhält eine Bescheinigung, welche in Verbindung mit dem Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife die allgemeine Hochschulreife bestätigt. Die ggf. veränderte Durchschnittsnote der allgemeinen Hochschulreife wird in dieser Bescheinigung ausgewiesen. Wird die Ergänzungsprüfung an der Schule abgelegt, an der zuvor die fachgebundene Hochschulreife nach FOBOSO in der aktuell gültigen Fassung erworben wurde, kann die Schule ein Zeugnis über die allgemeine Hochschulreife ausstellen.
Und zum zweiten Teil der Frage Zweite Fremdsprache – Berufliche Oberschule Fürstenfeldbruck - eine zeitlich Begrenzung gibt es nicht.
Die Prüfung kann frühestens im Jahr des Besuchs der 13. Klasse abgelegt werden, allerdings ist der zeitgleiche Besuch des Wahlpflichtfachs in derselben Fremdsprache nicht gestattet. Soll die Prüfung also abgelegt werden, da der Wahlpflichtunterricht nicht bestanden wurde, ist dies frühestens im darauf-folgenden Jahr möglich. Eine zeitliche Begrenzung für das Ablegen der Prüfung nach dem Abitur gibt es aber nicht.