Allg. Abi, 2. Sprache, nachreichen möglich?


23.11.2024, 09:00

Bundesland Bayern

1 Antwort

Ja, es gibt solche Regelungen in Bayern, dazu km_merkblatt_allgemeineHR.pdf

Wer zu einem späteren Zeitpunkt die Ergänzungsprüfung erfolgreich ablegt, erhält eine Bescheinigung, welche in Verbindung mit dem Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife die allgemeine Hochschulreife bestätigt. Die ggf. veränderte Durchschnittsnote der allgemeinen Hochschulreife wird in dieser Bescheinigung ausgewiesen. Wird die Ergänzungsprüfung an der Schule abgelegt, an der zuvor die fachgebundene Hochschulreife nach FOBOSO in der aktuell gültigen Fassung erworben wurde, kann die Schule ein Zeugnis über die allgemeine Hochschulreife ausstellen. 

Und zum zweiten Teil der Frage Zweite Fremdsprache – Berufliche Oberschule Fürstenfeldbruck - eine zeitlich Begrenzung gibt es nicht.

Die Prüfung kann frühestens im Jahr des Besuchs der 13. Klasse abgelegt werden, allerdings ist der zeitgleiche Besuch des Wahlpflichtfachs in derselben Fremdsprache nicht gestattet. Soll die Prüfung also abgelegt werden, da der Wahlpflichtunterricht nicht bestanden wurde, ist dies frühestens im darauf-folgenden Jahr möglich. Eine zeitliche Begrenzung für das Ablegen der Prüfung nach dem Abitur gibt es aber nicht.

Woher ich das weiß:Recherche