Aktuelle Gesetze zu Nacktbildern im Internet?
Moin,
Wir haben es momentan im Unterricht über Nacktbilder von Personen an 3 weitergeben. Dies ist ja Strafbar und kostet soweit ich weiß viel Geld.
Was ich aber nicht verstehe ist das zu Nacktbildern nur wirklich komplett nackte Bilder zählen. Also wenn ein Mädchen z.b ein Arschbild schickt in Unterwäsche und der Empfänger das Bild an eine 3. Person weitergibt ist dies nicht mehr strafbar da dies keine sexuellen Bilder sind.
Stimmt das so? Und wieso ist das so?
4 Antworten
Da gibt es sehr genaue rechtliche Definitionen, die du dir ergoogeln kannst. "Pornografische Inhalte" ist da das Stichwort, wobei es noch Abstufungen gibt. Die Definition von kinderpornografischen Inhalten unterscheidet sich nochmal von "normaler" Pornografie und Nacktbilder von U18 gelten als Kinder bzw. Jugendpornografie.
Es hat nicht per se mit der Nacktheit zutun. Du darfst es nicht weiter geben, weil du keine Rechte an dem Bild hast
Kapiere ich soweit und macht auch Sinn, aber dürfte man dann theoretisch auch nicht Bilder im Internet benutzen, die einem nicht selbst gehören?
Nein, das stimmt nicht.
Nein, das stimmt nicht.