Welche Straftat ist dies?

5 Antworten

Solange vorher nicht bezahlt wurde ist es keine Straftat denke ich

Ist ganz klar Betrug, bzw. in dem Fall ein Betrugsversuch.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html

"Der Versuch ist strafbar"

quest2291  02.12.2021, 23:26

Davon abgesehen wird Person Y durch das herunterladen und teilen fremder Bilder ohne Lizenz ganz sicher auch gegen das Urheberrecht bzw. das Recht am Bild verstoßen haben.

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Anonymous1475 
Fragesteller
 02.12.2021, 23:30

Okay ich habe noch eine Frage. Person X bietet Person Y an, sich mit ihr zu treffen und Daten möchte und Person Y dafür einen Stundenlohn gibt. Ist das Legal?

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quest2291  02.12.2021, 23:32
@Anonymous1475

Sofern beide volljährig sind und keiner irgendwie geistig zurückgeblieben ist, erkenne ich da kein Problem. Steuern zahlen wäre natürlich nicht schlecht, und wenns was regelmäßiges ist Gewerbe anmelden. Aber ansonsten... Muss natürlich beidseitig auf freiwilliger Basis erfolgen.

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Anonymous1475 
Fragesteller
 02.12.2021, 23:43
@quest2291

Okay danke. Und wenn (Beim ersten Fall nochmal) die Person, die die Bilder verkaufen wollte, garnicht die Absicht hatte das Geld zu bekommen, Minderjährig ist und der Anderen Person nur eine Lehre erteilen wollte (und das Geld Person X danach zurückzahlen wollte), wie wird es strafrechtlich dann geregelt?

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quest2291  03.12.2021, 00:12
@Anonymous1475

Also erst mal dürfte dann die viel größere Straftat der Ankauf von Bildern eines Minderjärigen sein! Person X hätte in dem Falle also ganz sicher kein Interesse Person Y anzuzeigen, weil er die viel größere Straftat begangen hat.

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Anonymous1475 
Fragesteller
 03.12.2021, 06:39
@quest2291

Auch wenn die Bilder aus dem Internet sind und nicht der Person Y gehören? (Also keine Nacktbilder des Minderjährigen sind) ?

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Kenne mich da nicht aus, aber das fällt bestimmt irgendwie unter Betrug. Man sollte bei sowas lieber zuerst Google nach den Bildern durchsuchen bevor man bezahlt.

beide bekommen ein Eis, weil nichts passiert ist