Anzeige wegen Nacktbildern?

5 Antworten

Es kommt hier ganz drauf an, was die Bilder zeigen. Also auf die Pose und auf den Ort, an dem die Aufnahmen erstellt wurden.

Sollten die Bilder pornografischen Inhalt zeigen, habt ihr nach § 184c des Erwerbs und Besitz jugendpornographischer Schriften strafbar gemacht.


§ 184c Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Schriften

(1) Wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3), die sexuelle Handlungen von, an oder vor Personen von vierzehn bis achtzehn Jahren zum Gegenstand haben (jugendpornographische Schriften),

  1. verbreitet,

  2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder


Zeigen die Bilder keine pornografischen Inhalt, wurden aber in einer Wohnung oder einem vor Blicken geschütztem Raum (z.B. Dusche, Toilette, Umkleideraum) erstellt, habt ihr euch nach § 201a wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen strafbar gemacht.


§ 201a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen

(1) Wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine durch eine Tat nach Absatz 1 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.

(3) Wer eine befugt hergestellte Bildaufnahme von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, wissentlich unbefugt einem Dritten zugänglich macht und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Ähm..das war mindestens ein Verstoß gegen den Datenschutz bzw. gegen das Recht am eigenen Bild (sowohl von Deiner Seite, als auch von Seiten der "besten Freundin"). Könnte mindestens Schadensersatz bei herauskommen. Alles weitere dürfte vom genauen Inhalt der Bilder abhängen.

Kommt drauf an. Wie alt warst du zum "Tatzeitpunkt" und wie alt das Mädchen?

Kann mir was passieren ?

Ja! Sogar einiges.

  1. Urheberrecht: Du bzw. deine beste Freundin hattet kein Recht, diese Bilder weiterzuleiten. Das ist eine Veröffentlichung im rechtlichen Sinne und somit ohne Lizenz des Urhebers strafbar.

  2. Strafrecht: Wenn das Mädchen unter 18 ist, dann ist die Weitergabe nach StGB §184c "Verbreitung jugendpornographischer Schriften" eine Straftat. Ist sie noch keine 14, wäre das sogar StGB §184b.

Kurz gesagt: Ich empfehle dringend den Gang zum Anwalt. Ohne anwaltliche Beratung solltest Du auf jeden Fall bei der Polizei die KLAPPE HALTEN!

Ehm ich bin 16 und das Mädchen 14.. Was kann mir denn alles passieren ?