Ärger mit dem jobcenter?

6 Antworten

Das ganze muss man sich vorher überlegen, man bekommt bei Antragstellung Info Material, dieses hat man sich durchzulesen, denn dafür unterschreibt man auch, darin wird man unter anderem darüber aufgeklärt, dass man Veränderungen in den wirtschaftlichen wie finanziellen Verhältnissen umgehend zu melden und nachzuweisen hat.

Aus dieser Nummer kommt sie also nicht mehr raus, sie sollte es dem Jobcenter umgehend melden und die Einkommen nachweisen, bevor es das Jobcenter durch einen automatisierten Datenabgleich selber merkt.

Auf jeden Fall wird sie dann erst einmal zu Unrecht bezogene Leistungen erstatten müssen, was sich bei max. monatlich 150 € Brutto gleich Netto in Grenzen halten wird, weil ihr nach Paragraf 11 b SGB - ll ja Freibeträge auf ihr Bruttoeinkommen zustehen, die dann theoretisch vom Nettoeinkommen in Abzug gebracht werden und dann erst das voraussichtliche anrechenbare Erwerbseinkommen ergeben.

Bei 150 € Brutto stünden ihr erst einmal 100 € Grundfreibetrag zu, ab 100 € bis 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € bis 1500 € Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu, wenn min. 1 Kind minderjährig ist, sonst wären es nur 10 % Freibetrag von 1000 € bis 1200 € Brutto.

Ihr stünden dann bei 150 € Brutto 110 € an Freibetrag zu, dass anrechenbare Erwerbseinkommen würde dann bei monatlich 40 € liegen, würde also bei angenommen 4 Monaten ohne Berücksichtigung nur um die 160 € an Rückforderung ergeben.

Dazu kann es aber noch eine Anzeige wegen Betrug geben und da käme sicher auch noch eine Strafe dazu.

Mixxsunshine fragt:

Wie kommt sie da ohne viel Ärger durch das ganze?

Am besten ist es, wenn sie heute einen Brief an ihr Jobcenter schreibt, beispielsweise so:

"Sehr geehrte Damen und Herren

seit dem 1. Januar habe ich einen Minijob bei der Firma Mustermann & Co. Dort verdiene ich 150,- € im Monat. Siehe meine Gehaltsabrechnungen im Anhang.

Als ich jetzt meine Kontoauszüge gelesen habe, ist mir aufgefallen, dass mein ALG II ja genauso hoch ist wie vor dem Minijob. Demnach habe ich offenbar vergessen, Ihnen meinen Minijob und mein Gehalt mitzuteilen.

Bitte entschuldigen Sie mein Versehen und korrigieren mein ALG II für diese Zeit und für die Zukunft.

Mit freundichen Grüßen"

Dann muss sie nur rund 40,- € pro Monat zurückzahlen. Und wenn das Jobcenter trotz der netten Worte in dem Brief einen Strafantrag wegen § 263 Betrug stellt, wird es wegen eines Schadens von rund 120,- € wohl kaum zu einer Strafe kommen, und wenn, dann vielleicht zu einer Geldstrafe in Höhe von vielleicht 200 oder 400 Euro.

Mixxsunshine fragt:

Könnte der Betrieb den Vertrag wieder zürück nehmen damit es nicht auffäll und einen neuen Vertrag mit dem jetzigen Datum anfertigen?

Das könnte der Betrieb machen. Aber wenn es herauskommt, bleibt es sicher nicht bei einer Geldstrafe in Höhe von vielleicht 200 oder 400 Euro für die Frau, und für den Betrieb wird es sicher viel, viel teurer!

Gruß aus Berlin, Gerd

Wie kommt sie da ohne viel Ärger durch das ganze?

Gar nicht, und das ist auch gut so. Hier gibt es keine Beihilfe zur Strafvereitelung.

Im besten Fall bekommt sie nur ein Ordnungswidrigkeiten- bzw. Bußgeldverfahren und muß Geld erstatten. Oder es wird "haariger" :)

Sie sollte den Job sofort nachmelden; Einsicht ist immer der erste Weg zur Besserung, und ein Geständnis könnte sich mildernd auswirken.

sie hat sich strafbar gemacht und leistungsbetrug begangen. sie hat jede veränderung sofort dem jobcenter mitzuteilen. somit wirds zeit das sie das jetzt tut.

es wird neu berechnet und sie wird überzahlte leistungen zurückzahlen müssen. darüber hinaus gibts eventuell eine anzeige

Kommt auf den Grund und die Sacharbeiter an, ob es rechtliche Konsequenzen hat.

Zumindest ist sicher dass sie zuviel gezahlte Leistung zurück zahlen muss. Das sind ggf. 80% von den 50€ über dem Freibetrag, pro Monat.

Könnte der Betrieb den Vertrag wieder zürück nehmen damit es nicht auffäll und einen neuen Vertrag mit dem jetzigen Datum anfertigen?

Vertuschungsversuche macht es nur schlimmer wenn es raus kommt und diese Forderungen verjähren auch nicht einfach nach 3 Jahren.

Will sie jahrelang bibbern wegen Forderungen und Strafanzeige?

Mal n bisschen erwachsen benehmen.

Ehrlichkeit währt länger.