Erg. ALG2 alleinerziehend und wieder schwanger

3 Antworten

Erst einmal geht das dem Jobcenter nichts an,erst wenn es um die Unterhaltspflicht geht,musst du den Namen und das Einkommen angeben bzw.er wird dann vom Jobcenter dazu aufgefordert und muss dieser auch nachkommen !

Auswirkungen wird es dann nur haben,wenn du dann für das zweite Kind auch Unterhalt / Unterhaltsvorschuss + Kindergeld bekommst und Elterngeld,dann bekommst du weniger Leistungen.

Schwierigkeiten wirst du da nicht bekommen,wenn er nicht bei dir wohnt,eine eigene Wohnung hat,keine Klamotten bei dir zu finden sind oder aber eine evtl. Befragung der Hausbewohner keinen Hinweis auf ein zusammenleben ergibt,besuchen darf er dich und sein Kind,dann Kinder wann er möchte.

Wer der Vater ist, geht das Jobcenter nun wirklich nichts an und das mußt du dort auch nicht melden. Allerdings wird er, ob er nun will oder nicht Unterhalt zahlen müssen, immerhin ist es auch sein Kind.

Und spätestens dann kennt das Jobcenter den Namen des Kindsvaters !

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Herzlichen Glückwunsch! Und: du darfst schwanger werden, von wem du willst!