Ärger in der Schule wegen Tunnel in den Ohren

13 Antworten

erziehen darf dich nur ein Elternteil (oder natürlich auch beide). Die Lehrerin darf rein rechtlich keine erzieherischen Handlungen vornehmen, sie übernimmt lediglich die Aufsichtspflicht; somit hat sie kein Anrecht darauf sich in diesem Punkt einzumischen. Vor dem Hintergrund der Kindeswohlgefärdung darf sie dich und deine Mutte, vorwiegend deine Mutter, zum Rektor vorladen, um den Sachverhalt zu prüfen.

Hey Egal was deine lehrerin sagt, du kannst deine Tunnel drinnen lassen. Deiner Lehrerin geht das garnichts an und wenn dir deine Mutter das erlaubt hat, kann keiner was dagegen machen außer du und deine Mum. Wenn du 18 bist kannst du das machen was du willst. Solange es nicht kriminal ist. Kurz gesagt kann deine Lehrerin nichts dagegen machen. Sie kann dich und deine mutter ruhig zum rektor hohlen Aber der rektor macht nichts solange deine noten davon beeinträchtigt werden Deine Lehrerin wird vielleicht dann noch mal mit deiner mutter oder dir alleine reden und wird versuchen dir das eauszureden die tunnel an zu haben. Aber du brauchst dir keine sorgen zu machen.

Viel Glück

Deine Mutter hat den ersten Fehler gemacht zu erlauben dir mit acht Jahren die Ohrläppchen auszustechen. Heute ist es cool, morgen eben nicht mehr und du wirst sehen wie das später, wenn du mal erwachsen bist, ankommen wird. Vor allem im Berufsleben. Denn bereits jetzt siehst du wie du schon in der Schule damit aneckst. Vielleicht macht dir das auch Spaß, kann auch sein. Deine Mutter sollte dich davor schützen und dich nicht verstümmeln lassen.

Mal davon abgesehen haben heutzutage die armen Lehrer so wie so keine Rechte mehr und müssen sich von kleinen Bengeln herumschubsen lassen, weil Kinder heutzutage eh Könige sind und Lehrer jede Führungsposition verloren haben, wird deine Lehrerin nicht viel dagegen tun können. Ich würde mir wieder mehr Recht und Ordnung in der Schule wünschen, in der Lehrer von Schülern nicht wie "Personal" angesehen werden, sondern ihnen wieder Respekt entgegengebracht wird. Dann würde es solche Diskussionen mit zwölfjährigen nämlich nicht geben!

roker  06.10.2014, 11:48

Hier kann die Lehrerin nicht viel machen, vor allem sollte man jedoch die Mutter mal fragen ob sie normal ist. Es ist verantwortungslos wenn nicht sogar fahrlässig ein Kind mit 8 so etwas anzutun. Wenn ich die Lehrerin wäre würde ich die Mutter anzeigen.

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SK8punkBOY 
Fragesteller
 10.10.2014, 16:10
@roker

Ich bin froh dass meine Mutter mir die Tunnel erlaubt hat Und auch den Nasenring. Ich finde die Piercings cool und ich gefalle mir damit. Meine Mutter ist total in Ordnung.

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landregen  17.10.2014, 19:11
@SK8punkBOY

Da kann niemand viel machen, aber deine Mutter kann eine Menge Ärger mit dem Jugendamt bekommen, bei solchen Verstümmelungen schon mit 8 Jahren!. Auch der dir das gemacht hat, hat sich strafbar gemacht.

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ahah031213  22.02.2015, 10:52

Verstümmelungen übertreibt mal nicht. Wenn Sie das schön findet lasst sie einfach. Natürlich lässt man sein Kind mit 8 Jahren nicht piercen das ist verantwortungslos aber deshalb direkt jedes Piercing als Verstümmelung abzustempeln zeugt nicht gerade von großer Toleranz

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leggoo  22.02.2015, 11:17

mit 8! ausgestochen, da ist doch noch nichts ausgewachsen.

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leggoo  22.02.2015, 11:18

ich bezeichne es nicht als verstuemmlung habe selber 8mm. aber halt langsam gedehnt. und mit 16.

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Ein Lehrer darf sich in Deutschland nicht einmischen was du An hast oder nicht. Okay wenn du nackt rumläufst würde man Mitteilungen/Verweise kriegen, aber bei einem simplen Tunnel doch nicht. Lass dich von der Kuh doch nicht einschüchtern. Tunnel sind doch nichts anderes als Ohrringe. Als ob die Löcher von den Mädels, auch Jungs in deinem Fall, keine "Tunnel" sind.

Wenn der Tunnel keine Verletzungsgefahr bedeutet, weil du damit hängen bleiben kannst, wie beim Sportunterricht. Dann geht er/es deiner Lehrerin gar nichts an. So eine Verunstaltung von Kindern finde ich allerdings nicht besonders verantwortungsbewußt von deiner Mutter. Damit bleiben dir schon einige Jobs bei denen es auf besonders gepflegte Erscheinung ankommt verwehrt.